ABONNEMENT-VERTRAG
Präambel
Dies ist der Abonnementvertrag zwischen der Hirschmann Automation & Control GmbH (ehemals CloudRail GmbH), Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim, Deutschland, ("CloudRail") und Ihnen ("Kunde") in Bezug auf die Nutzung der CloudRailBox-Serversoftware.
CloudRail hat das CloudRailBox-System entwickelt. Es handelt sich um ein System, das es ermöglicht, Sensordaten für alle Arten von gängigen Messwerkzeugen und Sensoren direkt in bestimmte Cloud-Dienste hochzuladen, um diese Daten weiter zu verwenden. Möglich wird dies durch die Anbindung der Sensoren bzw. Messwerkzeuge an die sogenannte CloudRailBox, die Daten mit der CloudRailBox-Serversoftware ("Device Management Cloud") austauscht. Das CloudRailBox-System ist für die Verwendung mit solcher Serversoftware konzipiert, die als Software-as-a-Service-Lösung von CloudRail seinen Kunden zur Verfügung gestellt wird. Diese Vereinbarung ist die Lizenzvereinbarung, die dem Kunden die Nutzung der CloudRailBox-Serversoftware auf Abonnementbasis ermöglicht.
1. DEFINITIONEN
Die folgenden Begriffe und ihre Variationen werden in dieser Vereinbarung verwendet:
"Vereinbarung" bezieht sich auf diesen Abonnementvertrag einschließlich aller Änderungen und Anhänge dazu.
"API" bezieht sich auf eine Schnittstelle, die für die CloudRailBox entwickelt wurde, um die Device Management Cloud zu kontaktieren.
"Cloud" bezieht sich auf die Cloud-Dienste von Drittanbietern, die vom CloudRailBox-System unterstützt werden
"CloudRailBox" bezieht sich auf die Hardware-Box, die von Drittanbietern erworben werden kann. Die CloudRailBox kann mit den Messwerkzeugen verbunden und über die Device Management Cloud gesteuert werden.
"CloudRailBox System" bezeichnet das von CloudRail entwickelte Gesamtprodukt, bestehend aus der Device Management Cloud und der CloudRailBox, mit dem Zweck, Sensor- und Messdaten in Echtzeit in die Cloud hochzuladen.
"SaaS-Lösung" beschreibt die Bereitstellung einer Software als Dienstleistung, d.h. die Software wird nur auf einem Server installiert, der von ihrem Anbieter kontrolliert und betrieben wird und der Benutzer kann über das Internet aus der Ferne auf die Software zugreifen und diese nutzen.
"CloudRailBox" bezeichnet die Hardware, die in Teilen von CloudRail entwickelt und von Dritten produziert und vertrieben wurde, die die Anbindung von Messgeräten und Sensoren an die Cloud erleichtert und von der Device Management Cloud verwaltet wird.
"Device Management Cloud" beschreibt die Server-Software für die administrative Verwaltung der CloudRailBoxen und der API, die beide von CloudRail als Software-as-a-Service-Lösung bereitgestellt werden.
"Abonnementgebühren" bezieht sich auf die monatlichen Gebühren für die Nutzung der Device Management Cloud in Verbindung mit den CloudRailBoxen. Die Höhe der Abonnementgebühren richtet sich nach der Anzahl der angeschlossenen Sensoren oder Aktoren, die von der Device Management Cloud verwaltet werden.
"Sensordaten" bezieht sich auf alle Arten von Messdaten, die von verschiedenen Tools und Sensoren generiert werden, die mit einer CloudRailBox verbunden sind und in die Cloud hochgeladen werden sollen.
2. GEGENSTAND DES VERTRAGS
- Mit dem Abschluss dieses Vertrages möchte der Kunde die Möglichkeit erhalten, seine CloudRailBoxen zu verwalten und Sensordaten in die Cloud hochzuladen, beides durch die Nutzung der Device Management Cloud als SaaS-Lösung.
- Diese Vereinbarung legt die Bedingungen für die Bereitstellung der Device Management Cloud durch CloudRail für den Kunden und die Nutzung des CloudRailBox-Systems durch den Kunden fest.
- Die Eigenschaften und Spezifikationen der Device Management Cloud werden hier beschrieben . CloudRail ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, neuere Versionen der Device Management Cloud zur Verfügung zu stellen, sofern deren Funktionen mindestens den hier aufgeführten Spezifikationen entsprechen.
3. ABONNEMENTGEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Die Kriterien für die Bestimmung der Höhe der monatlichen Abonnementgebühren, die vom Kunden für die Nutzung der Device Management Cloud zu zahlen sind, sind in der aktuellen Preisliste von CloudRail festgelegt.
- Der Kunde zahlt die Abonnementgebühren jährlich an CloudRail. Die Abonnementgebühren sind im Voraus, gemäß der Rechnung und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
- Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht nicht, es sei denn, die Gegenansprüche des Auftraggebers sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von CloudRail anerkannt.
- CloudRail behält sich das Recht vor, die festgelegten Gebühren mit einer Frist von sechzig (60) Tagen nach schriftlicher Ankündigung jederzeit zu ändern. er wird dies jedoch innerhalb der ersten zwölf (12) Monate ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung unterlassen. Der Kunde ist berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen, wenn sich die Entgelte innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten um mindestens fünf (5) Prozent über die bisherigen Sätze erhöhen. Wenn der Kunde diesen Vertrag nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die bevorstehende Preisänderung kündigt, wird die Preisänderung zum Beginn des Monats wirksam, der auf das Ende der Kündigungsfrist folgt. Im Falle einer Preisänderung stellt CloudRail die aktuelle Preisliste auf ihrer Website zur Verfügung und/oder sendet sie dem Kunden zu.
- Sollte der Kunde mit der Zahlung der Abonnementgebühren in Verzug geraten und die ausstehenden Beträge nicht innerhalb einer von CloudRail festgelegten angemessenen Nachfrist begleichen, ist CloudRail berechtigt, dem Kunden den Zugriff auf die Device Management Cloud zu verweigern.
4. ERTEILUNG DER LIZENZ
- CloudRail räumt dem Kunden hiermit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die von CloudRail bereitgestellte Device Management Cloud für die Dauer dieser Vereinbarung als SaaS-Lösung zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Device Management Cloud zu verändern, ganz oder teilweise in anderen Programmen zu nutzen, zu teilen oder Dritten die Durchführung solcher Aktivitäten zu gestatten oder zu ermöglichen.
- Alle Änderungen oder neuen Versionen der Device Management Cloud, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, gelten als Device Management Cloud im Sinne dieser Vereinbarung. CloudRail ist berechtigt, bereits früher bereitgestellte Versionen der Device Management Cloud zu aktualisieren oder ein Update der auf den CloudRailBoxen verwendeten Firmware oder Software zu verlangen, wenn eine Erweiterung der Device Management Cloud (insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung von Sicherheitsrisiken oder -fehlern) ein solches Update erfordert.
- Die Device Management Cloud wird von CloudRail als SaaS-Lösung bereitgestellt. Die Device Management Cloud kann per Online-Zugang genutzt oder über die jeweilige API von unterstützender Hardware, z.B. der CloudRailBox, kontaktiert werden.
- Dem Kunden wird für den Zugriff auf die Device Management Cloud ein persönliches Administratorkonto mit individuellem Passwort zur Verfügung gestellt. Der individuelle Benutzername und das Passwort eines Administrators dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.
- Der Kunde versteht und stimmt zu, dass trotz Redundanzen im System der Betrieb und die Verfügbarkeit der Systeme für die Nutzung der Device Management Cloud, einschließlich des öffentlichen Telefonnetzes, der Computernetzwerke und des Internets, von zahlreichen Faktoren beeinflusst werden können, die außerhalb der Kontrolle von CloudRail liegen, und daher nicht vollständig zuverlässig sind. Die Nutzung der Device Management Cloud kann daher vorübergehend beeinträchtigt oder sogar unmöglich sein. CloudRail ist in keinem Fall verantwortlich für Umstände, die außerhalb der Kontrolle von CloudRail liegen, insbesondere nicht für die Verfügbarkeit von Cloud-Diensten Dritter, deren einzelne Funktionen, daran vorgenommene Änderungen oder andere Inhalte, die in direktem Zusammenhang mit diesen Cloud-Diensten Dritter stehen.
- Im Jahresdurchschnitt stellt CloudRail eine Verfügbarkeit von 99 % für die Device Management Cloud sicher. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen der Server, auf dem die Device Management Cloud läuft, aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die außerhalb des Einflussbereichs von CloudRail liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht erreichbar ist. Ausgenommen hiervon sind auch die Zeiträume, in denen eine regelmäßige Wartung stattfindet.
5. RECHTE DRITTER
- CloudRail garantiert nach bestem Wissen, dass die Device Management Cloud frei von Rechten Dritter ist, die die Nutzung des CloudRailBox-Systems für den in diesem Abonnementvertrag vorgesehenen Zweck einschränken oder ausschließen würden.
- Sollte die vertraglich vereinbarte Nutzung des CloudRailBox-Systems jedoch tatsächlich durch Rechte Dritter eingeschränkt sein, ist CloudRail berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist entweder die Device Management Cloud so zu modifizieren, dass diese Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden, oder eine Erlaubnis des Dritten einzuholen, damit der Kunde das CloudRailBox-System uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten nutzen kann.
6. GEWÄHRLEISTUNGEN
- Nur grob nachteilige Abweichungen von der Softwarebeschreibung gelten als Mängel.
- Störungen der Device Management Cloud, die durch die Verwendung ungeeigneter Geräte oder die unsachgemäße Nutzung des CloudRailBox-Systems durch den Kunden verursacht werden, sind nicht durch Gewährleistungsrechte gedeckt. Gleiches gilt für Störungen der Device Management Cloud, die durch extreme Arbeitsbelastung, die Verwendung von nicht in den Spezifikationen vorgesehenen Computern oder Betriebssystemen oder unsachgemäße Änderungen der verwendeten CloudRailBox verursacht werden. Nicht reproduzierbare Fehler der Device Management Cloud gelten ebenfalls nicht als Defekte.
- Die zur Verfügung gestellte Device Management Cloud entspricht allgemein anerkannten technischen Grundsätzen und ist frei von Mängeln, die ihre Tauglichkeit für die vertraglich vereinbarte Nutzung beeinträchtigen könnten.
- CloudRail ist nur dann zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn der Kunde CloudRail eine Beschreibung des Mangels schriftlich zur Verfügung stellt.
7. HAFTUNG
- CloudRail haftet für alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch CloudRail oder einen Vertreter von CloudRail beruhen.
- Darüber hinaus haftet CloudRail für alle von ihr zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten werden auch als Kardinalpflichten bezeichnet und beschreiben Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.
- Unbeschadet der unbeschränkten Haftung gemäß § 7 Abs. (1) ist die Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die Haftung von CloudRail für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle und -unterbrechungen, Folgeschäden, mittelbare Schäden und/oder sonstige Schäden am Eigentum des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, oder die Haftung betrifft eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder beruht auf der Übernahme einer Garantie.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ergibt sich aus den vorstehenden Regelungen nicht.
- Im Falle eines Datenverlustes haftet CloudRail nur für die Aufwendungen, die für die Datenwiederherstellung erforderlich gewesen wären, wenn der Kunde die Daten ordnungsgemäß und regelmäßig gesichert hätte.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von CloudRail sowie zugunsten von Aktionären und Organen und deren Mitgliedern im Hinblick auf ihre persönliche Haftung.
8. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
- Der Kunde leistet jede erforderliche Unterstützung, um die rechtzeitige und reibungslose Bereitstellung und Ausführung der Dienstleistungen durch CloudRail zu ermöglichen. Diese Unterstützung umfasst insbesondere:
- rechtzeitige Bereitstellung und Gewährung des Zugangs zu allen Informationen oder Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich sind;
- Sicherstellung, dass die Installation der CouldRailBox-Systeme von einem qualifizierten Techniker durchgeführt wird;
- Sicherstellung des sachgerechten und sorgfältigen Umgangs mit den CloudRailBoxen. Notwendige Wartungsmaßnahmen oder Updates der Software und CloudRailBox, die für den Betrieb des CloudRailBox-Systems beim Kunden erforderlich sind, dürfen nur von qualifizierten und geschulten Technikern durchgeführt werden;
- Einhaltung der von CloudRail empfohlenen Verfahren und Einhaltung der in der Dokumentation festgelegten Anforderungen für den Betrieb des CloudRailBox-Systems; und
- angemessene Schulung des neuen Personals;
- Wenn eine Nichterfüllung oder eine Verzögerung bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen CloudRail daran hindert, die Dienste gemäß dieser Vereinbarung bereitzustellen, oder wenn eine solche Bereitstellung unterbrochen wird, kann CloudRail den Zugriff auf die Systeme einschränken.
- Erlangt der Kunde Kenntnis von einer Verletzung der Rechte am CloudRailBox-System oder sonstigem geistigen Eigentum von CloudRail durch Dritte, hat der Kunde CloudRail unverzüglich zu benachrichtigen und alle verfügbaren Informationen zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde hat CloudRail unverzüglich über ihm bekannt werdende Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit den Systemen zu informieren und die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen.
9. LAUFZEIT DES ABONNEMENTVERTRAGS
- Dieser Abonnementvertrag kommt mit der Annahme durch den Kunden im Rahmen des Registrierungsprozesses für die Nutzung der Device Management Cloud zustande.
- Die anfängliche Laufzeit des Vertrags beträgt zwölf (12) Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, es sei denn, eine der Parteien kündigt diesen Vertrag mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Die vorgenannten Mitteilungen bedürfen der Schriftform. Soweit CloudRail ausdrücklich, z.B. über einen entsprechenden Button, die technische Möglichkeit vorsieht, den Vertrag über die Device Management Cloud zu ändern oder zu kündigen, sind auch die so erklärten Kündigungen oder Ergänzungen des Abonnementvertrages wirksam.
10. VERTRAULICHKEIT
- Die Parteien verpflichten sich, keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben und ihre Mitarbeiter zu verpflichten, diese entsprechend vertraulich zu behandeln.
- Beide Parteien sind berechtigt, Dritte über das Bestehen dieses Abonnementvertrages zu informieren; Keine der Parteien ist jedoch berechtigt, einen Dritten über den Inhalt der einzelnen Bestimmungen zu informieren.
11. SONSTIGES
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien finden keine Anwendung, auch wenn CloudRail oder der Kunde ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, die andere Partei stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Abonnementvertrages oder seiner Anhänge bedürfen der Schriftform, einschließlich des Verzichts auf das Schriftformerfordernis. Zur Wahrung des Schriftformerfordernisses genügt eine Übermittlung per Telefax oder als unterschriebenes und eingescanntes PDF-Dokument per E-Mail, andere Formen der elektronischen Kommunikation (z.B. einfache E-Mail) sind nicht ausreichend.
- Dieser Abonnementvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
- Gerichtsstand für alle bestehenden oder zukünftigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Abonnementvertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Mannheim, Deutschland.
- Sollte dieser Abonnementvertrag unvollständig sein oder werden oder eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Abonnementvertrages unberührt.
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unvollständige, nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzt wird, die dem mit der unvollständigen oder unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.