Full-Gigabit Ethernet Backbone Layer-3 Switch mit bis zu 80x GE + 8x 2.5/10 GE-Ports
Typ |
DRAGON MACH4500-80G+8X-L3A-MR |
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Name |
DRAGON MACH4500-80G+8X-L3A-MR |
Beschreibung |
Full-Gigabit Ethernet Backbone Switch mit interner redundanter Stromversorgung und bis zu 80x GE + 8x 2.5/10 GE-Ports, modularem Design und erweiterten Layer 3 HiOS-Funktionen, Multicast Routing |
Software Version |
HiOS 09.0.06 |
Port-Typ und Anzahl |
Ports insgesamt bis zu 88, Grundgerät 8 feste Ports: 8 x 1/2.5 /10 GE SFP+ plus 32 x FE/GE TX Ports, Modular: 48 x FE/GE Ports erweiterbar mit vier Medienmodulsteckplätzen, 12 FE /GE-Ports pro Modul |
V.24-Zugang |
1 x RJ45 Buchse |
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SD-Karten-Halter |
1 x zum Anschließen des Autokonfigurationsadapters ACA31 (SD) |
USB-Schnittstelle |
1 x USB zum Anschließen des Autokonfigurationsadapters ACA22-USB |
Betriebsspannung |
Netzteileingang: 100 bis 240 V Wechselstrom; Switch kann entweder mit 1 oder 2 vor Ort austauschbaren Netzteilen betrieben werden (separat zu bestellen) |
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Leistungsaufnahme |
80 W (inkl. SFP Transceiver + 1 Netzteil + Lüftermodul) |
Switching |
Unabhängiges VLAN-Lernen, Fast Aging, Statische Unicast/Multicast-Adresseinträge, QoS/Port-Priorisierung (802.1D/p), TOS/DSCP-Priorisierung, Interface-Modus vertrauenswürdig, CoS Queue Management, IP Ingress DiffServ Klassifizierung und Policing, IP Egress DiffServ Klassifizierung und Policing, Queue-Shaping/max. Queue-Bandbreite, Flusskontrolle (802.3X), Egress Interface Shaping, Ingress Storm Protection, Jumbo Frames, VLAN (802.1Q), Protokollbasiertes VLAN, VLAN-Modus nicht bekannt, GARP VLAN Registration Protocol (GVRP), Voice-VLAN, MAC-basiertes VLAN, IP-Subnetz-basiertes VLAN, GARP Multicast Registration Protocol (GMRP), IGMP Snooping/Querier pro VLAN (v1/v2/v3), Unbekannte Multicast-Filterung, Multiple VLAN Registration Protocol (MVRP), Multiple MAC Registration Protocol (MMRP), Multiple Registration Protocol (MRP), Layer 2 Schleifenschutz |
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Routing |
IP/UDP Helper, Full Wire-Speed Routing, Port-basierte Router-Schnittstellen, VLAN-basierte Router-Schnittstellen, Loopback-Interface, ICMP-Filter, Net-directed Broadcasts, OSPFv2, RIP v1/v2, ICMP Router Discovery (IRDP), Equal Cost Multiple Path (ECMP), Statisches Unicast-Routing, Proxy ARP, Statisches Routen-Nachverfolgen, IGMP v1/v2/v3, IGMP-Proxy (Multicast-Routing), DVMRP, PIM-DM (RFC3973), PIM-SM / SSM (RFC4601) |
Redundanz |
HIPER-Ring (Ring-Switch), HIPER-Ring über Link-Aggregation, Link Aggregation mit LACP, Link-Backup, Media Redundancy Protocol (MRP) (IEC62439-2), MRP über Link-Aggregation, Redundante Netzkopplung, Sub-Ring-Manager, RSTP 802.1D-2004 (IEC62439-1), MSTP (802.1Q), RSTP Guards, VRRP Tracking, HiVRRP (VRRP-Erweiterungen) |
Management |
Unterstützung von Dual-Software-Image, TFTP, SFTP, SCP, LLDP (802.1AB), LLDP-MED, SSHv2, V.24, HTTP, HTTPS, Traps, SNMP v1/v2/v3, Telnet, DNS-Client, OPC-UA Server |
Diagnose |
Management der Adressenkonflikt-Erkennung, MAC-Benachrichtigung, Signalkontakt, Gerätestatus-Indikation, TCPDump, LEDs, Syslog, Dauerhaftes Logging auf ACA, E-Mail-Benachrichtigung, Portbeobachtung mit Auto-Ausschaltung, Link-Flap-Erkennung, Überlast-Erkennung, Duplex-Mismatch-Erkennung, Link-Speed und Duplex-Überwachung, RMON (1,2,3,9), Port-Spiegelung 1:1, Port-Spiegelung 8:1, Port-Spiegelung N:1, RSPAN, SFLOW, VLAN-Mirroring, Port-Spiegelung N:2, Systeminformationen, Selbsttests bei Kaltstart, Kupferkabeltest, SFP-Management, Dialog zur Konfigurationsprüfung, Switch Dump, Snapshot-Konfigurationsfunktion |
Multicast Routing |
DVMRP, PIM-DM (RFC3973), PIM-SM / SSM (RFC4601) |
Konfiguration |
Automatische Konfiguration rückgängig machen (Rollback), Konfigurationsfingerabdruck, Text-basierte Konfigurationsdatei (XML), BOOTP/DHCP-Client mit Autokonfiguration, DHCP-Server: pro Port, DHCP-Server: Pools pro VLAN, Autokonfigurationsadapter ACA31 (SD-Karte), Autokonfigurationsadapter ACA21/22 (USB), HiDiscovery, DHCP-Relais mit Option 82, Command Line Interface (CLI), CLI Scripting, Full-featured MIB Support, Web-basierte Verwaltung, kontextsensitive Hilfe |
Sicherheit |
MAC-basierte Port-Sicherheit, Portbasierte Zugangskontrolle mit 802.1X, Gast/nicht authentifiziertes VLAN, integrierter Authentifizierungs-Server (IAS), RADIUS-VLAN-Zuordnung, RADIUS-Richtlinien-Zuweisung, Multi-Client-Authentifizierung pro Port, MAC-Authentifizierungsumgehung, DHCP-Snooping, IP Source Guard, dynamische ARP-Inspektion, Denial-of-Service-Verhinderung, LDAP, Ingress MAC-basiertes ACL, Egress MAC-basiertes ACL, Ingress IPv4-basiertes ACL, Egress IPv4-basiertes ACL, zeitbasiertes ACL, Ingress VLAN-basiertes ACL, Egress VLAN-basiertes ACL, ACL-flussbasierte Begrenzung, durch VLAN eingeschränkter Management-Zugriff, Device Security Indication, Audit-Trail, CLI-Protokollierung, HTTPS-Zertifikatsverwaltung, eingeschränkter Management-Zugang, geeignete Use-Banner, konfigurierbare Kennwortrichtlinie, konfigurierbare Anzahl von Anmeldeversuchen, SNMP-Logging, mehrere Berechtigungsebenen, lokales Benutzer-Management, Remote-Authentifizierung via RADIUS, Benutzerkonto-Sperrung, Kennwortänderung beim ersten Login |
Zeitsynchronisation |
PTPv2 Transparent Clock Two-Step, PTPv2 Boundary Clock, Gepufferte Echtzeituhr, SNTP-Client, SNTP-Server |
Verschiedenes |
Manuelles Kabelkreuzen, Port Leistungsabschaltung |
MTBF (Telecordia SR-332 Ausgabe 3) @ 25 °C |
679 052 h |
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Betriebstemperatur |
0-+60 °C |
Lager-/Transporttemperatur |
-40-+70 °C |
Relative Luftfeuchte (nicht kondensierend) |
10–95 % |
Schutzfarbe auf PCB |
Ja (Conformal Coating) |
Abmessungen (B x H x T) |
480 mm x 88 mm x 445 mm |
Montage |
19 Zoll Steuerungsschrank |
Schutzklasse |
IP20 |
Basisstandard |
C-Tick, CE, EN61131 |
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Sicherheit für Industrial Control Equipment |
cUL61010-1/-2-201, EN60950-1 |
Verkehrswesen |
EN 50121-4 |
Garantie |
60 Monate (detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen) |
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Zubehör gesondert zu bestellen |
Medienmodule (D4K-12xxx), Stromversorgungseinheit (D4K-PSU-300W-HV), Netzkabel (z. B. Netzkabel Europa – 942 271-001), SFP-Transceiver, ACA22-USB (EEC), ACA31 |
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Lieferumfang |
Gerät, Sicherheits- und allgemeines Informationsblatt, 3-poliger Anschlussblock für Signalkontakt, Lüftermodul D4K-AIR, 4 × Abdeckplatte für Medienmodulsteckplatz, Abdeckplatte für Stromversorgungsmodulsteckplatz |
Produktdokumentation |
https://www.doc.hirschmann.com |
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Zertifikate |
https://www.doc.hirschmann.com/certificates.html |
Software-Download |
https://hirschmann-support.belden.com/en-US/downloads |
Aktualisierung und Überarbeitung |
Revisionsnummer: 0.175 Revisionsdatum: 29.11.2024 |
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Artikelnr. | Typ |
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942153003 | DRAGON MACH4500-80G+8X-L3A-MR |
Softwarebedingungen von Hirschmann
Die Softwarebedingungen von Hirschmann stellen einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen der Hirschmann Automation and Control GmbH, Stuttgarter Straße 45–51, 72654 Neckartenzlingen (nachfolgend „Hirschmann“ genannt) und dem Kunden im Hinblick auf die Nutzung der Softwareprodukte von Hirschmann, d. h. maschinenlesbare Computerprogramme und die zugehörigen Dateien, unabhängig davon, ob sie in verpackter Form vorliegen oder elektronisch empfangen werden, und allen geänderten Versionen, Upgrades, Updates und anderen Kopien solcher Programme und Dateien, die sich im Besitz von Hirschmann befinden, sowie den zugehörigen Medien, gedruckten Materialien und Dokumentationen in elektronischem Format (nachfolgend „Software“ genannt). Die Software umfasst Anwendungen, die als eingebettete Software in einem Netzwerkinfrastrukturgerät von Hirschmann betrieben werden (nachfolgend „eingebettete Software“ genannt). Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Ich akzeptiere“ während des Download- oder Installationsvorgangs oder durch die anderweitige Nutzung der Software erklärt sich der Kunde mit allen Bedingungen dieser Softwarebedingungen von Hirschmann einverstanden. Ist der Kunde mit einer dieser Softwarebedingungen von Hirschmann nicht einverstanden, ist er nicht berechtigt, die Software zu nutzen, und verpflichtet sich, den Download- oder Installationsvorgang unverzüglich abzubrechen und alle im Besitz des Kunden befindlichen Kopien der Software an Hirschmann zurückzugeben oder zu vernichten.
1. Definitionen
„Kunde“
Ein Kunde im Sinne dieses Vertrages ist eine natürliche oder juristische Person, die sich mit diesen Softwarebedingungen von Hirschmann wie oben beschrieben einverstanden erklärt.
„Eingebettete Software“
Der Begriff hat die ihm oben zugewiesene Bedeutung.
„Client-Server-Anwendung“
Eine verteilte Anwendungsstruktur, die Aufgaben oder Workloads zwischen einem Service, Server genannt, und Serviceanfragen, Clients genannt, aufteilt.
„Software“
Der Begriff hat die ihm oben zugewiesene Bedeutung.
„Drittpartei“
Eine Drittpartei im Sinne dieses Vertrages ist eine natürliche oder juristische Person, die Softwarelieferungen vom Kunden und nicht von Hirschmann erhält. Bei Überlassung der Software an eine Drittpartei obliegt die Vereinbarung der Vertragsbedingungen mit der Drittpartei, vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung der Drittpartei zu diesen Softwarebedingungen von Hirschmann, eigenverantwortlich dem Kunden.
2. Gegenstand des Vertrags
Der Kunde erhält aufgrund dieses Vertrages das zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der ihm gelieferten Software auf der dafür vorgesehenen Hardware, sowie die Nutzung der erforderlichen Fachliteratur und Dokumentation. Handelt es sich um eingebettete Software, ist das nach diesen Softwarebedingungen eingeräumte Nutzungsrecht auf die Nutzung des dafür vorgesehenen Produkts, Systems oder Geräts von Hirschmann beschränkt. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und – soweit sich aus diesen Softwarebedingungen nicht Gegenteiliges ergibt – nicht übertragbar. Soweit es erforderlich und zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Installation der Software durch den Kunden in eigener Verantwortung und entsprechend der Anweisungen in der Installationsanleitung. Die Auswahl der Software und die Beratung über die vom Kunden beabsichtigten Anwendungen, sowie die Einweisung, Schulung und sonstiger technischer Support des Kunden sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Diese können Gegenstand eines gesonderten Vertrags sein. Ohne eine solche Vereinbarung trägt allein der Kunde das Risiko, das mit der Auswahl der Programme und ihrer Eignung für die vorgesehenen Anwendungen verbunden ist. Hirschmann haftet in einem solchen Fall nur im Rahmen von Absatz 10 dieser Softwarebedingungen.
3. Leistungs- und Funktionsumfang
Der Leistungs- und Funktionsumfang der gelieferten Programme ergibt sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Produktbeschreibungen.
4. Updates
Ist die Software als Update gekennzeichnet oder bezeichnet, so ist zur Nutzung eine Lizenz für ein Produkt erforderlich, das von Hirschmann als für das Update geeignet festgelegt ist (nachfolgend „geeignetes Produkt“ genannt). Ein Softwareprodukt, das als Update gekennzeichnet ist, ersetzt und/oder erweitert das Ursprungsprodukt. Der Kunde darf die sich daraus ergebenden aktualisierten Produkte nur im Einklang mit den Bestimmungen der vorliegenden Softwarebedingungen nutzen. Handelt es sich bei der Software um ein Update einer Komponente eines Software-Programmpakets, das der Kunde als Gesamtprodukt lizenziert hat, darf die Software nur als Teil dieses Gesamtproduktpakets genutzt werden und darf nicht zur Nutzung auf mehr als einem Computer getrennt werden. Handelt es sich bei der Software um eine Client-Server-Anwendung, kann der Client auf unterschiedlicher Hardware genutzt werden.
5. Lizenzgebühren
Die Gebühren für das Nutzungsrecht an der gelieferten Software werden als einmalige Lizenzgebühr zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind die Lizenzgebühren für die bereitgestellte Software als einmalige Lizenzgebühr im Kaufpreis der mit der Software ausgestatteten Produkte, Systeme oder Geräte enthalten.
6. Nutzungsrecht
Die Software darf nur auf einem Teil der dafür vorgesehenen Hardware genutzt werden. Die zusätzliche Nutzung der Software auf weiterer Hardware bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit Hirschmann und ist nur nach Zahlung der entsprechenden Nutzungsrechtsgebühren zulässig. Kopien dürfen nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlerdiagnose erstellt werden. Alle Rechte an der Software (einschließlich der Dokumentation), insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung und Übersetzung, sind Hirschmann vorbehalten. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die Software und die Dokumentation Drittparteien nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Hirschmann zur Verfügung gestellt werden. Der Urheberrechtsvermerk, der sich auf dem Original befindet, ist auf allen Kopien anzubringen. Der Kunde darf das Nutzungsrecht an der Software nur dann auf eine Drittpartei übertragen (z. B. durch einen Weiterverkaufsvertrag), wenn dieser die vorliegenden Softwarebedingungen von Hirschmann akzeptiert und der Kunde Hirschmann unaufgefordert nachweist, dass er alle materiellen und immateriellen Kopien der Software (einschließlich aller Komponenten, Medien und Druckerzeugnisse sowie aller Updates) an die Drittpartei übergeben, gelöscht, vernichtet oder anderweitig unbrauchbar gemacht hat. Handelt es sich bei der zu übertragenden Software um ein Update, muss die nachgewiesene Übertragung, Löschung, Vernichtung oder Deaktivierung auch alle früheren Versionen der Software umfassen. Mit der Übertragung erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden, einschließlich der Rechte an etwaigen Kopien, die auf die Drittpartei übertragen werden sollen. Der Kunde darf die Software nicht an eine Drittpartei weitergeben, sofern die begründete Annahme besteht, dass die Drittpartei gegen die Bestimmungen der Softwarebedingungen von Hirschmann verstößt, insbesondere unberechtigte Kopien erstellt. Gleiches gilt für die Mitarbeiter des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen an der Software an Drittparteien zu vergeben. Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsrechte oder bei einer Veränderung der Software durch den Kunden kann Hirschmann dem Kunden das Nutzungsrecht entziehen und – unbeschadet sonstiger bestehender Rechte – die Herausgabe oder Vernichtung der Software sowie etwaiger vorhandener Kopien verlangen. Das Nutzungsrecht an der Software kann von Hirschmann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Vorankündigung beendet werden. Ein wichtiger Grund liegt für Hirschmann insbesondere dann vor, wenn der Kunde gegen die Bedingungen dieses Vertrages verstößt und sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt, obwohl Hirschmann ihn zuvor abgemahnt hat. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der einmaligen Lizenzgebühr.
7. Eigentumsrechte
Hirschmann bleibt vorbehaltlich der unter Abschnitt 6 eingeräumten Nutzungsrechte Eigentümer aller Rechte, insbesondere der urheberrechtlichen Verwertungsrechte, auch der Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Übersetzungsrechte an den gelieferten Programmen, der dazugehörigen Fachliteratur und Dokumentation und ähnlichen Gegenständen sowie an allen vom Kunden im Rahmen der Nutzung angefertigten vollständigen oder teilweisen Sicherungskopien. Wird das Programm dem Kunden nur als Maschinencode geliefert, so erhält der Kunde keinen Zugriff auf den Quellcode. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff von Drittparteien auf die Software sowie auf die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Gelieferte Originaldatenträger und Sicherungskopien sind zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff durch Drittparteien an einem sicheren Ort aufzubewahren. Der Kunde wird seine Mitarbeiter in geeigneter Weise über die Schutzrechte von Hirschmann unterweisen.
8. Prüf- und Meldepflicht bei Mängeln
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Software einschließlich der Dokumentation innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Datenträger und Handbücher sowie auf die Funktionsfähigkeit der grundlegenden Programmfunktionen. Dabei festgestellte oder feststellbare Mängel sind Hirschmann unverzüglich mitzuteilen. Die Mängelanzeige muss eine nach bestem Wissen und Gewissen erstellte, detaillierte Beschreibung der Mängel enthalten. Im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Prüfung nicht feststellbare Mängel sind innerhalb von 8 Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Einhaltung der beschriebenen Mängelanforderungen zu melden. Bei Nichterfüllung der Prüf- und Untersuchungspflicht gilt die Software als unter Berücksichtigung der entsprechenden Mängel angenommen.
9. Garantie
Dem Kunden ist bekannt, dass die Erstellung eines völlig fehlerfreien Computerprogramms nach dem neuesten Stand der Technik nicht möglich ist. Hirschmann garantiert, dass die als Software gelieferten Programme die Funktions- und Leistungsmerkmale erfüllen, die in den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Produktbeschreibungen enthalten sind oder gesondert vereinbart werden. Ausgenommen hiervon sind Mängel, die nur unwesentliche Abweichungen von der jeweils gültigen Produktbeschreibung darstellen. Hirschmann übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert, dass alle Softwarefehler von Hirschmann beseitigt werden können, und dass die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Kunden gewählten Kombinationen ausgeführt werden können oder seinen Anforderungen entsprechen. Hirschmann verpflichtet sich dazu, Softwarefehler, die die vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigen und nicht nur unerheblich sind, nach der ausdrücklichen Wahl von Hirschmann und je nach Bedeutung des Fehlers durch Lieferung verbesserter Software oder durch Hinweise zur Beseitigung oder durch Umgehung der Auswirkungen des Fehlers zu beheben. Die Fehlerbeseitigung setzt voraus, dass die Auswirkungen des Fehlers reproduzierbar sind, vom Kunden hinreichend beschrieben werden und der Fehler innerhalb der in Abschnitt 8 genannten Frist an Hirschmann gemeldet wird. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Fehler darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter Änderungen irgendwelcher Art an der Software oder den Datenträgern vorgenommen oder diese unsachgemäß behandelt hat. Hirschmann garantiert, dass der Datenträger frei von Material- oder Herstellungsfehlern ist. Hirschmann wird mangelhafte Datenträger durch mangelfreie Datenträger ersetzen. Der Kunde hat das Recht, nach erfolgloser Ersatzlieferung eine Minderung der Nutzungsgebühr zu verlangen oder ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt wird der Kunde alle Datenträger mit der Software und der dazugehörigen Dokumentation an Hirschmann zurückgeben oder vorhandene Kopien vernichten. Bei weiteren Ansprüchen, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Programmen selbst entstanden sind, haftet Hirschmann gemäß Abschnitt 10.
10. Haftung des Lizenzgebers/Haftungsausschluss
Ansprüche gegen Hirschmann sowie deren Mitarbeiter oder Beauftragte auf Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Software selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, sofern Hirschmann nach zwingendem Recht haftet, z. B. (i) bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Gegenständen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, (ii) bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Hirschmann oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von Hirschmann beruhen, (iii) sofern die Schadensursache auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Hirschmann oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von Hirschmann beruht, (iv) sofern der Kunde Rechte aufgrund eines Mangels aus einer Beschaffenheitsgarantie oder der besonderen Dauer einer Beschaffenheit geltend macht, (v) Hirschmann fahrlässig gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), oder (vi) Regressansprüche in der Beschaffungskette (§ 445a des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB) betroffen sind. Hirschmann haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, sofern Hirschmann die Vernichtung der Daten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde festgestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form zur Verfügung steht, mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die in diesen Softwarebedingungen festgelegten Bestimmungen über den Haftungsausschluss (Abschnitt 10) gelten nur, wenn der Kunde ein Unternehmer (§ 14 des BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11. Verjährungsfrist/Gewährleistungsfrist
Alle gegen Hirschmann gerichteten Ansprüche aufgrund eines Sach- oder Rechtsmangels verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Gewährleistungsbeginn, sofern nicht das Produkthaftungsgesetz oder andere Gesetze, insbesondere § 445b des BGB (Regressansprüche in der Beschaffungskette) längere Fristen vorsehen. Die Verjährung von Ansprüchen aus der Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Hirschmann oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Hirschmann beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Hirschmann oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Hirschmann beruhen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12. Rückgabe des Programms
Sollte das aufgrund dieses Vertrages gelieferte Programm im Rahmen der Gewährleistungsleistung ganz oder teilweise ausgetauscht werden, so ist der Kunde dazu verpflichtet, das Originalprogramm nachweislich zu vernichten oder an Hirschmann zurückzugeben.
13. Beendigung des Vertrags
Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise zu kündigen. Bei Beendigung dieses Vertrages ist der Kunde verpflichtet, das Original sowie alle Kopien und Teilkopien der betroffenen Programme und auch geänderte Kopien der zugehörigen Programme in Verbindung mit anderen Softwarematerialien an Hirschmann zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten. Entsprechendes gilt für die Programmdokumentation und andere mitgelieferte Fachliteratur. Die Speicherung einer Archivkopie zu Sicherungszwecken bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Die gezahlte Lizenzgebühr wird – sofern nicht anderweitig vereinbart – nicht zurückerstattet.
14. Schriftliche Form
Ergänzende Vereinbarungen und Änderungen sind schriftlich festzuhalten. Gleiches gilt für einen Verzicht auf dieses Schriftformgebot.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand
Hiermit wird die Anwendung des deutschen Rechts vereinbart. Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten das Gericht am Hauptsitz von Hirschmann zuständig.
16. Teilweise Ungültigkeit
Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bedingung so zu verstehen, auszulegen oder zu ersetzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
17. Export
Der Kunde wird bei Export der Software die deutschen und amerikanischen Exportbestimmungen einhalten.