Offenlegung des Informationsaustauschs in Kalifornien
Die Abschnitte 1798.115(c), 1798.130(a)(5)(c), 1798.130(c) und 1798.140 des kalifornischen Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmen, dass Unternehmen offenlegen sollten, ob die folgenden Kategorien persönlicher Informationen erhoben, gegen „entgeltliche Gegenleistung“ oder für den „Geschäftszweck“ eines Unternehmens (wie diese Begriffe nach kalifornischem Recht definiert sind) weitergegeben werden. Die nachfolgende Tabelle gibt die Kategorien von persönlichen Informationen an, die wir in verschiedenen Zusammenhängen sammeln und weitergeben. Bitte beachten Sie, dass sich diese Liste aufgrund ihres Umfangs möglicherweise auf Arten von Informationen bezieht, die wir über andere Menschen als Sie selbst sammeln und weitergeben – zum Beispiel erfassen wir andere Informationen über unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als über unsere Geschäftspartner und Kunden. Wenn Sie Fragen dazu haben, welche Informationen wir über Sie sammeln, kontaktieren Sie uns bitte unter belden.privacy.com oder 1-800-BELDEN1 (1-800-235-3367).