Die Netz- und Informationssystemrichtlinie (NIS2) der Europäischen Union trat im Januar 2023 in Kraft. Die erste Version der NIS-Richtlinie wurde 2016 verabschiedet. Trotz dieser Regelung bestehen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) noch immer erhebliche Unterschiede bei der Umsetzung und Durchsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen. Mit NIS 2 soll ein gemeinsamer Rechtsrahmen geschaffen werden, um das Niveau der Cybersicherheit in der EU zu verbessern. Daher erweitert NIS 2 den Geltungsbereich der Sektoren sowie die Mindestanforderungen an Netz- und Informationssysteme. Die Richtlinie muss in den EU-Mitgliedstaaten bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.
In nahezu allen Bereichen der Gesellschaft nimmt die Abhängigkeit von digitaler Infrastruktur zu. Aufgrund der größeren Angriffsfläche, die durch die IT-OT-Konvergenz entsteht, vergrößert sich beispielsweise die Angriffsfläche von OT-Umgebungen und wird zum Ziel von Cyberangriffen. Die zunehmende Bedrohung durch Cyberkriminalität erfordert eine Aktualisierung und Neugestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um den aktuellen Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden.
Dieses White Paper bietet Einblicke in den rechtlichen Rahmen NIS 2 und erläutert, wie Belden mit maßgeschneiderten Lösungen dazu beitragen kann, Ihre Cybersicherheit zu verbessern.
Was ist drin:
- Fakten& Zahlen zu NIS 2
- Verpflichtungen aus NIS 2
- Wie Belden die Implementierung von NIS 2 unterstützt
- Ein Überblick über die Cybersicherheitslösungen von Belden