Belden Provize Endbenutzer-Lizenzvertrag
Belden Provize Software-Bedingungen
Belden [Provize®] ist ein Produkt der Marke Belden, gefertigt von der hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Belden, Hirschmann Automation and Control GmbH. Die nachstehenden Hirschmann Softwarebedingungen begründen einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen Hirschmann Automation and Control GmbH, Stuttgarter Straße 45-51, 72654 Neckartenzlingen (nachfolgend „Hirschmann“ genannt) und dem Kunden hinsichtlich der Nutzung von Hirschmann Softwareprodukten (d.h. maschinenlesbare Computerprogramme und zugehörige Dateien, unabhängig davon, ob sie in verpackter Form vorliegen oder elektronisch empfangen werden, und alle modifizierten Versionen, Upgrades, Updates und andere Kopien solcher Programme und Dateien, die Eigentum von Hirschmann sind, sowie zugehörige Medien, gedruckten Materialien und Dokumentationen in elektronischem Format, nachfolgend „Software“ genannt). Zur Software gehören auch Anwendungen, die als eingebettete Software in einem Hirschmann Netzwerkinfrastrukturgerät laufen (im Folgenden als „eingebettete Software“ bezeichnet).
BENUTZERBENACHRICHTIGUNG
Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Ich akzeptiere“ während des Download- oder Installationsvorgangs oder durch die anderweitige Nutzung der Software erklärt sich der Kunde mit allen Bedingungen dieser Softwarebedingungen von Hirschmann einverstanden. Ist der Kunde mit einer dieser Softwarebedingungen von Hirschmann nicht einverstanden, ist er nicht berechtigt, die Software zu nutzen, und verpflichtet sich, den Download- oder Installationsvorgang unverzüglich abzubrechen und alle im Besitz des Kunden befindlichen Kopien der Software an Hirschmann zurückzugeben oder zu vernichten.
1. Definitionen
„Kunde“
Ein Kunde im Sinne dieses Vertrages ist eine natürliche oder juristische Person, die sich mit diesen Softwarebedingungen von Hirschmann wie oben beschrieben einverstanden erklärt.
„Eingebettete Software“
Der Begriff hat die ihm oben zugewiesene Bedeutung.
„Client-Server-Anwendung“
Eine verteilte Anwendungsstruktur, die Aufgaben oder Workloads zwischen einem Service, Server genannt, und Serviceanfragen, Clients genannt, aufteilt. "Software" Hat die vorstehend angegebene Bedeutung.
„Dritte“ Dritter im Sinne dieses Vertrages ist eine natürliche oder juristische Person, die vom Kunden und nicht von Hirschmann Softwarelieferungen erhält. Bei Überlassung der Software an eine Drittpartei obliegt die Vereinbarung der Vertragsbedingungen mit der Drittpartei, vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung der Drittpartei zu diesen Softwarebedingungen von Hirschmann, eigenverantwortlich dem Kunden.
2. Gegenstand des Vertrags
Gemäß diesem Vertrag erhält der Kunde ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der ihm gelieferten Software auf der dazu spezifizierten Hardware, sowie das Recht zur Nutzung der erforderlichen Literatur und Dokumentation. Handelt es sich um eingebettete Software, ist das nach diesen Softwarebedingungen eingeräumte Nutzungsrecht auf die Nutzung des dafür vorgesehenen Produkts, Systems oder Geräts von Hirschmann beschränkt.
Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und – soweit sich aus diesen Softwarebedingungen nicht Gegenteiliges ergibt – nicht übertragbar. Soweit es erforderlich und zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Installation der Software durch den Kunden in eigener Verantwortung und entsprechend der Anweisungen in der Installationsanleitung.
Die Auswahl der Software und die Beratung über die vom Kunden beabsichtigten Anwendungen, sowie die Einweisung, Schulung und sonstiger technischer Support des Kunden sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Diese können Gegenstand eines gesonderten Vertrags sein. Ohne eine solche Vereinbarung trägt allein der Kunde das Risiko, das mit der Auswahl der Programme und ihrer Eignung für die vorgesehenen Anwendungen verbunden ist. Hirschmann haftet in einem solchen Fall nur im Rahmen von Absatz 10 dieser Softwarebedingungen.
3. Leistungs- und Funktionsumfang
Der Leistungs- und Funktionsumfang der gelieferten Programme ergibt sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Produktbeschreibungen.
4. Updates
Ist die Software als Update gekennzeichnet oder bezeichnet, so ist zur Nutzung eine Lizenz für ein Produkt erforderlich, das von Hirschmann als für das Update geeignet festgelegt ist (nachfolgend „geeignetes Produkt“ genannt).
Ein Softwareprodukt, das als Update gekennzeichnet ist, ersetzt und/oder erweitert das Ursprungsprodukt. Der Kunde darf die sich daraus ergebenden aktualisierten Produkte nur im Einklang mit den Bestimmungen der vorliegenden Softwarebedingungen nutzen. Handelt es sich bei der Software um ein Update einer Komponente eines Software-Programmpakets, das der Kunde als Gesamtprodukt lizenziert hat, darf die Software nur als Teil dieses Gesamtproduktpakets genutzt werden und darf nicht zur Nutzung auf mehr als einem Computer getrennt werden. Handelt es sich bei der Software um eine Client-Server-Anwendung, kann der Client auf unterschiedlicher Hardware genutzt werden.
5. Lizenzgebühren
Die Gebühren für das Nutzungsrecht an der gelieferten Software werden als einmalige Lizenzgebühr zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind die Lizenzgebühren für die bereitgestellte Software als einmalige Lizenzgebühr im Kaufpreis der mit der Software ausgestatteten Produkte, Systeme oder Geräte enthalten.
6. Nutzungsrecht
Die Software darf nur auf einem Teil der dafür vorgesehenen Hardware genutzt werden. Die zusätzliche Nutzung der Software auf weiterer Hardware bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit Hirschmann und ist nur nach Zahlung der entsprechenden Nutzungsrechtsgebühren zulässig. Kopien dürfen nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlerdiagnose erstellt werden. Alle Rechte an der Software (einschließlich der Dokumentation), insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung und Übersetzung, sind Hirschmann vorbehalten. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die Software und die Dokumentation Drittparteien nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Hirschmann zur Verfügung gestellt werden. Der Urheberrechtsvermerk, der sich auf dem Original befindet, ist auf allen Kopien anzubringen.
Der Kunde kann einem Dritten (z. B. im Rahmen eines Weiterveräußerungsvertrages) das Nutzungsrecht an der Software nur dann übertragen, wenn letzterer diese Softwarebedingungen von Hirschmann anerkennt und der Kunde Hirschmann gegenüber unaufgefordert nachweist, dass er sämtliche materiellen und immateriellen Kopien der Software (einschließlich aller Komponenten, Medien und Druckmaterialien sowie aller Updates) an den Dritten herausgegeben, gelöscht, vernichtet oder anderweitig unbrauchbar gemacht hat. Handelt es sich bei der zu übertragenden Software um ein Update, muss die nachgewiesene Übertragung, Löschung, Vernichtung oder Deaktivierung auch alle früheren Versionen der Software umfassen.
Mit der Übertragung erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden, einschließlich der Rechte an etwaigen Kopien, die auf die Drittpartei übertragen werden sollen. Der Kunde darf die Software nicht an eine Drittpartei weitergeben, sofern die begründete Annahme besteht, dass die Drittpartei gegen die Bestimmungen der Softwarebedingungen von Hirschmann verstößt, insbesondere unberechtigte Kopien erstellt. Gleiches gilt für die Mitarbeiter des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen an der Software an Drittparteien zu vergeben.
Im Falle einer Verletzung der Nutzungsrechte oder bei einer Modifizierung der Software durch den Kunden hat Hirschmann das Recht, dem Kunden das Nutzungsrecht zu entziehen und – ungeachtet sonstiger bestehender Rechte – die Rückgabe oder Vernichtung der Software sowie etwaiger vorhandener Kopien zu verlangen. Das Nutzungsrecht an der Software kann von Hirschmann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Vorankündigung beendet werden. Ein wichtiger Grund liegt für Hirschmann insbesondere dann vor, wenn der Kunde gegen die Bedingungen dieses Vertrages verstößt und sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt, obwohl Hirschmann ihn zuvor abgemahnt hat. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der einmaligen Lizenzgebühr.
7. Eigentumsrechte
Hirschmann bleibt vorbehaltlich der unter Abschnitt 6 eingeräumten Nutzungsrechte Eigentümer aller Rechte, insbesondere der urheberrechtlichen Verwertungsrechte, auch der Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Übersetzungsrechte an den gelieferten Programmen, der dazugehörigen Fachliteratur und Dokumentation und ähnlichen Gegenständen sowie an allen vom Kunden im Rahmen der Nutzung angefertigten vollständigen oder teilweisen Sicherungskopien. Wird das Programm dem Kunden nur als Maschinencode geliefert, so erhält der Kunde keinen Zugriff auf den Quellcode. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff von Drittparteien auf die Software sowie auf die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Gelieferte Originaldatenträger und Sicherungskopien sind zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff durch Drittparteien an einem sicheren Ort aufzubewahren. Der Kunde wird seine Mitarbeiter in geeigneter Weise über die Schutzrechte von Hirschmann unterweisen.
8. Prüf- und Meldepflicht bei Mängeln
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Software samt Dokumentation innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung zu überprüfen, besonders im Hinblick auf Datenträger und Handbücher, sowie auf die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Programmfunktionen.Dabei festgestellte oder feststellbare Mängel müssen Hirschmann unverzüglich mitgeteilt werden. Die Mängelanzeige muss eine nach bestem Wissen und Gewissen erstellte, detaillierte Beschreibung der Mängel enthalten. Mängel, die nicht im Rahmen der beschriebenen und ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Beachtung der beschriebenen Mängelanforderungen gemeldet werden. Bei Nichterfüllung der Untersuchungs- und Abnahmepflicht gilt die Software im Hinblick auf die betreffenden Mängel als abgenommen..
9. Garantie
Der Kunde ist sich der Tatsache bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollständig fehlerfreies Computerprogramm zu erstellen.Hirschmann übernimmt die Gewähr dafür, dass die als Software gelieferten Programme die Funktions- und Leistungsmerkmale erfüllen, die in der bei Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibung enthalten sind oder gesondert vereinbart werden. Ausgenommen hiervon sind Mängel, die nur unwesentliche Abweichungen von der jeweils gültigen Produktbeschreibung darstellen.
Hirschmann übernimmt keinerlei Gewährleistung dafür, dass die Software ohne Unterbrechung oder Fehler abläuft, dass sämtliche Fehler der Software von Hirschmann beseitigt werden können, oder dass die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Kunden gewählten Kombinationen ausgeführt werden können oder dessen Anforderungen entsprechen. Hirschmann übernimmt die Verpflichtung zur Beseitigung von Softwarefehlern, die die vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigen und nicht unerheblich sind, und zwar nach Hirschmanns freiem Ermessen und je nach Erheblichkeit des Fehlers, durch Lieferung nachgebesserter Software oder durch Hinweise auf den Wegfall oder die Vermeidung der Auswirkungen des Fehlers. Die Voraussetzung für die Fehlerbehebung ist, dass die Auswirkungen der Fehler reproduzierbar sind, sie vom Kunden hinreichend beschrieben werden und der Fehler innerhalb der in Abschnitt 8 genannten Frist an Hirschmann gemeldet wird.
Die Garantie ist ausgeschlossen, sofern der Fehler darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter Änderungen irgendwelcher Art an der Software oder den Datenträgern vorgenommen oder diese unsachgemäß behandelt hat. Hirschmann garantiert, dass der Datenträger frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Defekte Datenträger werden von Hirschmann durch fehlerfreie Datenträger ersetzt. Der Kunde hat das Recht, bei einer fehlgeschlagenen Ersatzlieferung eine Herabsetzung des Nutzungsentgelts zu verlangen oder kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird im Rücktrittsfall alle Datenträger mit der Software und der dazugehörigen Dokumentation an Hirschmann zurückgeben oder vorhandene Kopien vernichten. Für weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Programmen selbst entstanden sind, übernimmt Hirschmann die Haftung nach Maßgabe des Abschnitts 10..
10. Haftung des Lizenzgebers/Haftungsausschluss
Ansprüche gegen Hirschmann sowie deren Mitarbeiter oder Vertreter auf Ersatz von Schäden, unabhängig von der Rechtsgrundlage, sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Software selbst entstanden sind.
Dies gilt nicht, soweit Hirschmann nach zwingendem Recht haftet, z. B. bei (i) Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, (ii) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Hirschmann oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von Hirschmann zurückzuführen sind, (iii) soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hirschmann oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von Hirschmann beruht, (iv) wenn der Kunde Rechte aufgrund eines Mangels einer Beschaffenheitsgarantie oder der besonderen Dauer einer Beschaffenheitsgarantie geltend macht, (v) Hirschmann fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf dessen Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), oder (vi) Rückgriffsansprüche in der Beschaffungskette (ยง 445a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) betroffen sind.
Hirschmann übernimmt keine Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass Hirschmann die Vernichtung der Daten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und der Kunde feststellt, dass die betreffenden Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form vorliegt, zu angemessenen Kosten rekonstruiert werden können. Die Bestimmungen dieser Softwarebedingungen über den Ausschluss der Haftung (Ziffer 10) finden nur Anwendung, wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer (14 des BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
11. Verjährungsfrist/Gewährleistungsfrist
Sämtliche gegen Hirschmann gerichteten Ansprüche aufgrund eines Sach- oder Rechtsmangels verjähren 12 Monate nach dem gesetzlichen Garantiebeginn, es sei denn, das Produkthaftungsgesetz oder andere Rechtsvorschriften, insbesondere 445b des BGB (Regressansprüche in der Beschaffungskette) sehen längere Fristen vor.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus einer Haftung für Schäden und Verlust aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, deren Ursache auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Hirschmann oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Hirschmann zurückzuführen ist; Erfüllungsgehilfen von Hirschmann beruht, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Hirschmann oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Hirschmann beruhen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Rückgabe des Programms
Wird das aufgrund dieses Vertrages gelieferte Programm im Rahmen der Gewährleistungsleistung ganz oder teilweise ausgetauscht, so ist der Kunde verpflichtet das Original des Programms nachweislich zu vernichten oder an Hirschmann zurückzugeben.
13. Beendigung des Vertrags
Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise zu kündigen. Im Falle der Beendigung dieses Vertrages ist der Kunde verpflichtet, das Original sowie alle Kopien und Teilkopien der betreffenden Programme sowie modifizierte Kopien der zugehörigen Programme im Zusammenhang mit anderen Softwarematerialien an Hirschmann zurückzugeben oder nachweisbar zu vernichten. Dies gilt entsprechend für Programmdokumentation und sonstige mitgelieferte Fachliteratur. Für die Aufbewahrung einer Archivkopie zu Sicherungszwecken ist eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung erforderlich. Die bezahlte Lizenzgebühr wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zurückerstattet.
14. Schriftliche Form
Ergänzende Vereinbarungen und Änderungen sind schriftlich festzuhalten. Gleiches gilt für einen Verzicht auf dieses Schriftformgebot.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand
Hiermit wird die Anwendung des deutschen Rechts vereinbart. Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten das Gericht am Hauptsitz von Hirschmann zuständig.
16. Teilweise Ungültigkeit
Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bedingung so zu verstehen, auszulegen oder zu ersetzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
17. Export
Der Kunde wird bei Export der Software die deutschen und amerikanischen Exportbestimmungen einhalten.
Die EULA RMS ist auf den Endnutzer anwendbar, sofern sie auf den Endnutzer anwendbar ist. EULA RMS unten.
SOFTWARE LIZENZVERTRAG / THALES RMS, THALES SENTINEL CLOUD-LIZENZIERUNG ADD-ON FÜR RMS und SENTINEL RMS ENVELOPE
WICHTIGE INFORMATIONEN – BITTE LESEN SIE SICH DIESEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE (wie hier beschrieben) INSTALLIEREN ODER BENUTZEN.
Die „Software“ umfasst „Sentinel® RMS“, „Sentinel® Cloud Lizenzierungs Add-On für RMS“ und „Sentinel® RMS Envelope“, die Sie von THALES DIS France S. A und seinen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen (im Folgenden zusammenfassend als „Thales“ genannt) zur Verfügung gestellt bekommen (in Form von Quell- und/oder Objektcode) sowie die dazugehörende Benutzerdokumentation, darunter alle Revisionen, Korrekturen, Änderungen, Erweiterungen, Updates und/oder Upgrades dazu. Der „Service“ bedeutet den Sentinel Cloud Service von Thales, auf den über eine oder mehrere Anwendungsprogrammierschnittstellen von Thales mittels der Verwendung der Software zugegriffen werden kann. DIE NUTZUNG DER SOFTWARE UND DES SERVICE UNTERLIEGT DEN IN DIESEM LIZENZVERTRAG („VERTRAG“) FESTGELEGTEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN.
INDEM SIE DIE SOFTWARE ODER DIE DIENSTLEISTUNG NUTZEN UND / ODER DIE SOFTWARE AUF IHREM COMPUTER INSTALLIEREN, AKZEPTIEREN SIE DIESE VEREINBARUNG UND ERKENNEN DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALS VERBINDLICH AN.
STIMMEN SIE DIESER VEREINBARUNG NICHT ZU ODER SIND SIE NICHT BEREIT, SICH AN DIESE VEREINBARUNG ZU HALTEN, VERWENDEN ODER INSTALLIEREN SIE DIE SOFTWARE NICHT. HABEN SIE DIE SOFTWARE BEREITS INSTALLIERT, LÖSCHEN SIE DIE SOFTWARE UND ALLE TEILE DAVON UNVERZÜGLICH UND VERWENDEN SIE SIE IN KEINER WEISE.
Titel und Eigentum. DIES IST EIN LIZENZVERTRAG UND KEIN KAUFVERTRAG. Die Software IST NICHT ZU VERKAUFEN und ist und bleibt das alleinige Eigentum von Thales. Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Betriebsgeheimnisse, Marken usw.), die durch die Software nachgewiesen werden oder in ihr verkörpert sind und/oder mit ihr verbunden sind, sind und bleiben alleiniges Eigentum von Thales. Dieser Vertrag verleiht Ihnen keine Rechte an der Software oder dem Dienst, sondern nur ein beschränktes, nach den Bedingungen dieses Vertrages widerrufliches Nutzungsrecht. Nichts in diesem Vertrag gilt als Verzicht auf die Rechte an geistigem Eigentum von Thales nach irgendeinem Gesetz.
Lizenz. Thales räumt Ihnen während der Laufzeit dieses Vertrags eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz ohne Recht auf Unterlizenzierung unter allen Urheberrechten von Thales ein, um: (1) zur ausschließlichen Verwendung der Software, um eine oder mehrere Versionen Ihres Produkts zu entwickeln, die entsprechend der geltenden Dokumentation mit der Software und dem Service kompatibel sind; (2) zur Vervielfältigung und Verwendung der Software in ausführbarer Codeform zum internen Testen des Interagierens Ihres Produkts mit der Software und dem Service; (3) die Verwendung, Vervielfältigung, Änderung und Erstellung von abgeleiteten Werken der Software in Quellcodeform einzig und allein zur Integration der Software in eine Version Ihres Produkts, die mit der Software und dem Dienst gemäß der geltenden Dokumentation kompatibel ist; (4) die Vervielfältigung und Verbreitung von Kopien der Dokumentation einzig und allein zum Zwecke der Durchführung von Demonstrationen und/oder für die Bereitstellung von Support; und (5) die Verwendung, Vervielfältigung, Modifizierung und Erstellung von abgeleiteten Werken der Dokumentation zum Gebrauch mit Ihrem Produkt gemäß diesem Vertrag. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Thales darf die Software nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Einschränkungen. Sie erkennen an, dass die Software und ihre Struktur und Organisation wertvolle Geschäftsgeheimnisse von Thales oder seinen Zulieferern darstellen. Soweit nicht ausdrücklich in Abschnitt 2 angegeben oder nach geltendem Recht zulässig, werden Sie nicht: (1) diese Software verwenden, vervielfältigen, vertreiben, modifizieren, übersetzen, optimieren, dekompilieren, auseinandernehmen, rückentwickeln oder davon abgeleitete Werke erstellen; (2) diese Software vermieten, verleasen oder unterlizenzieren; (3) diese Software auf der Grundlage eines Servicebüros oder eines Anwendungsdienstleisters einsetzen; (4) diese Software Dritten zur Verfügung stellen, weitergeben, offenlegen oder verfügbar machen oder ihre Verwendung durch Dritte gestatten; (5) Urheberrechtsvermerke oder sonstige Eigentumshinweise, die auf Teilen der Software oder der Dokumentation erscheinen, ändern oder entfernen; (6) im Namen von Thales Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen hinsichtlich der Software abgeben oder veröffentlichen; (7) den Export, Re-Export oder Import der Software vornehmen, ohne dass zuvor die nach den geltenden Export- oder Importgesetzen erforderlichen Lizenzen eingeholt wurden; oder (8) technische Funktionen oder Maßnahmen der Software umgehen oder deaktivieren.
Garantieverzicht. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. THALES ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN GERECHT WIRD, ODER DASS IHR BETRIEB OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREI IST. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, SCHLIESST THALES EXPLIZIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN UND ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. NIEMAND DER THALES-HÄNDLER, VERTRIEBSHÄNDLER, WIEDERVERKÄUFER, VERTRETER ODER MITARBEITER IST BERECHTIGT, MODIFIKATIONEN, ERWEITERUNGEN ODER ZUSÄTZE ZU DIESEM GARANTIEAUSSCHLUSS VORZUNEHMEN.
Ausschluss von Folgeschäden. Die Parteien erkennen an, dass es sich bei der Software um ein von Natur aus komplexes System handelt, das möglicherweise nicht völlig fehlerfrei ist. THALES IST WEDER AUFGRUND EINES VERTRAGES, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) NOCH AUS ANDEREN GRÜNDEN HAFTBAR FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH INDIREKTER, BESONDERER SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN), DARUNTER OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHE VERLUSTE ODER SCHÄDEN AN GESCHÄFTSERTRÄGEN, ENTGANGENEN GEWINNEN ODER GESCHÄFTSWERT SOWIE VERLORENE ODER BESCHÄDIGTE DATEN ODER DOKUMENTATION, DIE EINER PERSON AUS UND/ODER IN ZUSAMMENHANG MIT UND/ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST DANN, WENN THALES AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Haftungsbeschränkung. SOLLTE UNGEACHTET DER BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS EINE SCHADENSERSATZPFLICHT VON THALES FESTGESTELLT WERDEN, SO DARF DIESE ZEHN US-DOLLAR (10 USD) NICHT ÜBERSCHREITEN.
Auditrechte. THALES HAT DAS RECHT, NACH ANGEMESSENER VORANKÜNDIGUNG UND AUF EIGENE KOSTEN IHRE AUFZEICHNUNGEN IN REGELMÄSSIGEN ABSTÄNDEN ZU ÜBERPRÜFEN, UM DIE EINHALTUNG DER BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES SICHERZUSTELLEN.
Beendigung. Sollten Sie die Bedingungen dieses Vertrages nicht einhalten, erlischt Ihre Lizenz und dieser Vertrag. Bei Beendigung dieses Vertrags durch Thales: (1) endet die Ihnen in diesem Vertrag gewährte Lizenz, und Sie müssen nach Beendigung jede weitere Nutzung der Software einstellen; und (2) sind Sie verpflichtet, Thales unverzüglich alle materiellen Gegenstände, die das geistige Eigentum von Thales darstellen, sowie alle Kopien davon zurückzugeben und/oder alle derartigen Informationen in elektronischer Form zu löschen. Die Abschnitte 1, 4, 5, 6 und 10 bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Maryland, ungeachtet der Kollisionen mit anderen Gesetzen und deren Bestimmungen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, wird das zuständige Bundes- oder Landesgericht mit Sitz in Baltimore County, State of Maryland, USA, vereinbart. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen für Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Unterlässt es eine Partei, die im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechte durchzusetzen, oder im Falle eines Verstoßes gegen den Vertrag Maßnahmen gegen die andere Partei zu ergreifen, so ist dies nicht als Verzicht dieser Partei auf die spätere Durchsetzung von Rechten oder auf spätere Maßnahmen im Falle künftiger Verstöße zu werten.
Software von Dritten. Die Software wird zusammen mit Open-Source-Softwarekomponenten („Open-Source-Softwarekomponenten“ oder „OSS“) und anderer Software von Drittanbietern vertrieben (diese OSS und andere Software von Drittanbietern werden hier einzeln oder gemeinsam als „Software von Drittanbietern“ bezeichnet), für die jeweils eigene Lizenzvereinbarungen gelten (die möglicherweise auch eingeschränkte Garantien und Haftungen enthalten), auf die in der Begleitdokumentation der Software verwiesen wird. DIESE ALLGEMINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, DIE FÜR JEDE EINZELNE OPEN-SOURCE-SOFTWAREKOMPONENTE ODER ANDERE DRITTANBIETER-SOFTWARE ANGEGEBEN SIND, GELTEN FÜR DIESE KOMPONENTE. Die Software kann gelegentlich um Software von Drittanbietern ergänzt werden, die nicht in der Begleitdokumentation der Software aufgeführt sind und für die ebenfalls die eigenen geltenden Lizenzvereinbarungen gelten. Jede Open-Source-Softwarekomponente oder andere Software von Dritten unterliegt dem Urheberrecht des/der jeweiligen Rechteinhaber(s), wie in den entsprechenden Urheberrechtsvermerken angegeben, die in den entsprechenden Lizenz-, Installations-, Readme- und/oder Hilfe-Dateien für diese Open-Source-Softwarekomponenten oder andere Software Dritter angeführt werden. Thales macht keine Zusicherungen oder übernimmt Garantien in Bezug auf die Open-Source-Softwarekomponenten oder andere Software von Dritten.
Diverses. Dieser Vertrag ist die vollständige Vereinbarung über die hier gewährte Lizenz und den Vertragsgegenstand und kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden. Erweist sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nicht durchsetzbar, so wird sie nur insoweit geändert, als dies für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich ist.
ICH HABE DIESE LIZENZVEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN UND ERKLÄRE MICH MIT ALLEN DARIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN.
Copyright © 2017-2021 Thales Group. Alle Rechte vorbehalten. Sentinel, Thales und das Thales-Logo sind Marken und Dienstleistungsmarken von Thales und/oder seinen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen und in bestimmten Ländern eingetragen. Alle anderen Marken und Servicemarken, unabhängig davon, ob sie in bestimmten Ländern eingetragen sind oder nicht, sind das Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.
Softwarekomponenten von Drittanbietern
Die nachfolgenden kostenlosen Softwarekomponenten, die innerhalb von Sentinel RMS und SCL Add on für RMS verwendet werden, werden entsprechend der Apache-Lizenz, Version 2.0 (siehe unten), verwendet und weitergegeben und sind Gegenstand der Bedingungen der besagten Lizenz (alle Copyright-Hinweise werden beibehalten und sind in den Readme-Dateien oder gleichwertigen Dateien zu finden). Manche dieser Komponenten können modifiziert worden sein und werden vertrieben in Übereinstimmung mit Artikel 4 der Apache-Version 2 Lizenz, die Sie auf der offiziellen Website der Apache Software Foundation nachlesen können: https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.
- Apache Commons Collection v3.2.2
- Apache Commons IO v2.6
- Apache Commons Lang v2.4
- Apache Commons Logging Framework v1.1.1 und v1.2.1
- Apache HttpComponents Client v4.0
- Apache HttpComponents Core v4.0.1
- Apache Log4j 1.x Compatibility API v2.17.0
- Apache Log4j API v2.17.0
- Apache Log4j Core v2.17.0
- Apache Log4j Commons Logging Adapter v2.17.0
- Apache log4net for .NET v1.2.10
- Java Caching System v1.3
- Java Native Access v4.2.2, v4.3.0 und v5.9.0
- Java Native Access Platform v4.2.2
- JCIP Annotations v1.0
- Json-lib v2.2.3
- Json-simple v1.1.1
- Liblogger v0.2
- Mini-XML v3.0 mit der Mini-Xml-Ausnahme, die Sie lesen können unter: https://www.msweet.org/mxml/mxml.html (Anhang A)
- Proxy Vole v1.0.2
- Quartz.NET v1.0.3.2
Die folgende Komponente (alle Copyright-Hinweise sind in den Readme-Dateien oder ähnlichem enthalten) wird gemäß der BSD 2-Klausel-Lizenz vertrieben, die Sie auf der Website der Open Source Initiative nachlesen können: https://opensource.org/licenses/BSD-2-Klausel
- Electron Packager v12.2.0
Die folgende Komponente (alle Copyright-Hinweise sind in den Readme-Dateien oder ähnlichem enthalten) wird gemäß der CPLv 1-Lizenz vertrieben, die Sie auf der Website der Open Source Initiative nachlesen können: https://opensource.org/licenses/cpl1.0.php
- Junit v3.8.1
Die folgenden Komponenten (alle Copyright-Hinweise sind in den Readme-Dateien oder ähnlichem enthalten) werden unter der MIT-Lizenz vertrieben, die Sie auf der Website der Open Source Initiative nachlesen können: https://opensource.org/licenses/MIT
- Angular Builder Custom WebPack v7.1.1
- Angular CLI v7.0.7
- Angular Material v7.1.1
- Angular Router v7.0.4
- Bouncy Castle Provider v1.45 und v1.6.1
- Bootstrap v3.3.7
- Core-js v2.6.0
- cJSON v1.17.12
- Electron Rebuild v1.8.2
- Electron v3.0.10
- Font Awesome v4.7.0 (+OFL Lizenz, einsehbar unter: https://opensource.org/licenses/OFL-1.1)
- Javolution v2.5.6
- Node-bindings v1.3.1
- Node.js v8.11.3
- Node.js Foreign Function Interface für N-API (node-ffi-napi) v2.4.4
- Ref-struct-di v1.1.0
- Ref-napi v1.4.0
- Slf4j-api v1.5.8
- Slf4j-log4j 12 Binding v1.5.8
- Tiny millisecond conversion Utility (ms) v2.1.1
- Visionmedia Debug V3.2.6
Die folgende Komponente (alle Copyright-Hinweise sind in den Readme-Dateien oder ähnlichem enthalten) wird gemäß der LGPL v2.1 Lizenz vertrieben, die Sie unter https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/lgpl-2.1.de.html nachlesen können.
- xLightweb V2.13.2
- Libcurl v7.76.0
URHEBERRECHTS- UND GENEHMIGUNGSHINWEIS
Copyright (c) 1996 – 2021, Daniel Stenberg, daniel@haxx.se und viele andere Beitragende Alle Rechte vorbehalten.
Das Recht, diese Software für jeden Zweck zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und zu vertreiben, wird hiermit eingeräumt, unter der Voraussetzung, dass der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungshinweis in allen Kopien erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEDWEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DIE URHEBER ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER SONSTIGEN GRÜNDEN, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDERWEITIG IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
Der Name eines Urheberrechtsinhabers darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers weder in der Werbung noch auf andere Weise verwendet werden, um den Verkauf, die Nutzung oder andere Geschäfte mit dieser Software zu fördern.
http-parser (Joyent) v.2.3.0
Lizenz
http_parser.c basiert auf src/http/ngx_http_parse.c von NGINX Copyright Igor Sysoev.
Zusätzliche Änderungen werden unter denselben Bedingungen wie NGINX lizenziert und unterliegen dem Copyright von Joyent, Inc. und anderen Node-Mitwirkenden. Alle Rechte vorbehalten.
Es wird hiermit jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der damit verbundenen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenfrei die Erlaubnis erteilt, mit der Software uneingeschränkt zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, die Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzufassen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder Kopien der Software zu verkaufen, und Personen, an die die Software weitergegeben wird, dies unter den nachfolgenden Bedingungen zu gestatten:
Der vorstehende Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungsvermerk sind in alle Kopien oder wesentlichen Teile der Software aufzunehmen.
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEDWEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DIE URHEBER ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER SONSTIGEN GRÜNDEN, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDERWEITIG IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
Zusätzliche Copyright-Hinweise
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Dieses Produkt beinhaltet Software, die vom OpenSSL-Projekt zur Verwendung im OpenSSL-Toolkit (http://www.openssl.org/) entwickelt wurde.
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Copyright (c) 1998-2019 | The OpenSSL Project. Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Veränderung, ist gestattet, vorausgesetzt, dass die folgenden Bedingungenerfüllt sind:
1. Weiterverteilungen des Quellcodes müssen den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtshinweis* , diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder sonstigen Begleitmaterialien zur Weitergabe beinhalten.
3. Alle Werbematerialien, die Eigenschaften oder den Einsatz dieser Software beschreiben, müssen den folgenden Hinweis enthalten: „Dieses Produkt enthält Software, die vom Projekt OpenSSL zur Verwendung im OpenSSL-Toolkit entwickelt wurde (http://www.openssl.org/)“.
4. Die Begriffe „OpenSSL Toolkit“ und „OpenSSL Project“ dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung* nicht verwendet werden, um Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, zu bewerben oder zu fördern. Für die schriftliche Genehmigung kontaktieren Sie bitte openssl-core@openssl.org.
5. Von dieser Software abgeleitete Produkte dürfen ohne vorherige schriftliche* Genehmigung des Projekts OpenSSL weder „OpenSSL“ genannt werden, noch darf „OpenSSL“ Bestandteil ihrer Benennung sein.
6. Weiterverbreitungen jeglicher Art müssen müssen den folgenden Hinweis enthalten: „Dieses Produkt enthält Software, die vom Projekt OpenSSL zur Verwendung im OpenSSL-Toolkit entwickelt wurde (http://www.openssl.org/)“.
DIESE SOFTWARE WIRD VOM OpenSSL PROJEKT „WIE BESEHEN“ OHNE MÄNGELHAFTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK* WIRD AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DAS OPENSSL PROJECT ODER DIE DAZU BEITRAGENDEN HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE ERSATZBESCHAFFUNG VON WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, GEWINNAUSFALL ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND UNTER JEDER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, ODER AUS UNERLAUBTEM HANDELN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERES), DIE IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
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Dieses Produkt beinhaltet kryptographische Software, geschrieben von Eric Young (eay@cryptsoft.com). Dieses Produkt beinhaltet Software, geschrieben von Tim * Hudson (tjh@cryptsoft.com).
Original SSLeay Lizenz
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Copyright (C) 1995-1998 Eric Young (eay@cryptsoft.com). Alle Rechte vorbehalten.
Bei diesem Paket handelt es sich um eine SSL-Implementierung, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com) geschrieben wurde. Die Implementierung wurde so geschrieben, dass sie mit Netscapes SSL konform ist. Diese Bibliothek ist für kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung frei, solange* die folgenden Bedingungen eingehalten werden. Die nachfolgenden Bedingungen finden Anwendung auf den gesamten Code des Vertriebs, sei es der RC4-, RSA-, lhash-, DES- usw. Code; nicht nur der SSL-Code. Die in dieser Distribution eingeschlossene SSL-Dokumentation fällt unter die gleichen Copyright-Bedingungen mit der Ausnahme, dass der Rechteinhaber Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com) ist.
Das Urheberrecht bleibt bei Eric Young, und daher dürfen keine Urheberrechtshinweise in dem Code entfernt werden.Falls dieses Paket in einem Produkt verwendet wird, sollte Eric Young als Autor der verwendeten Teile der Library angeführt werden.Dies kann in Form einer Textmeldung beim Programmstart oder in der Dokumentation (online oder in Textform) erfolgen, die mit dem Paket bereitgestellt wird.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Veränderung, ist gestattet, vorausgesetzt, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Weiterverteilungen des Quellcodes müssen den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtshinweis , diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in derDokumentation und/oder sonstigen Begleitmaterialien zur Weitergabe beinhalten.
3. Alle Werbematerialien, die Eigenschaften oder den Einsatz dieser Software beschreiben, müssen den folgenden Hinweis enthalten: „Dieses Produkt enthält Kryptografiesoftware von Eric Young (eay@cryptsoft.com)“. Das Wort „kryptographisch“ kann weggelassen werden, wenn die verwendeten Programme aus der Bibliothek keinen kryptographischen Bezug haben.
4. Wenn Sie Windows-spezifischen Code (oder ein Derivat davon) aus dem Anwendungsverzeichnis (Anwendungscode) einbinden, müssen Sie folgenden Hinweis hinzufügen: „Dieses Produkt enthält von Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com) geschriebene Software“.
DIESE SOFTWARE WIRD VON ERIC YOUNG „WIE BESEHEN“ OHNE MÄNGELHAFTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK* WIRD AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DER URHEBER ODER DIE BEITRAGENDEN HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE ERSATZBESCHAFFUNG VON WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, GEWINNAUSFALL ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) WIE AUCH IMMER UND AUF JEGLICHE ART VON HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, ODER AUS UNERLAUBTEM HANDELN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERES), DIE IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Die Lizenz- und Vertriebsbedingungen für jede öffentlich zugängliche Version oder Ableitung von diesem Code können nicht geändert werden. d. h. dieser Code kann nicht einfach kopiert und mit einer anderen Vertriebslizenz [einschließlich der GNU Öffentlichen Lizenz] verwendet werden.]
OpenSSL v1.0.0k
Dieses Produkt beinhaltet Software, die vom OpenSSL-Projekt zur Verwendung im OpenSSL-Toolkit (http://www.openssl.org/) entwickelt wurde.
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Copyright (c) 1998-2011 The OpenSSL Project. Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Veränderung, ist gestattet, vorausgesetzt, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Weiterverteilungen des Quellcodes müssen den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtshinweis , diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder sonstigen Begleitmaterialien zur Weitergabe beinhalten.
3. Alle Werbematerialien, die Eigenschaften oder den Einsatz dieser Software beschreiben, müssen den folgenden Hinweis enthalten: „Dieses Produkt enthält Software, die vom Projekt OpenSSL zur Verwendung im OpenSSL-Toolkit entwickelt wurde (http://www.openssl.org/)“.
4. Die Begriffe „OpenSSL Toolkit“ und „OpenSSL Project“ dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden, um Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, zu bewerben oder zu fördern. Für die schriftliche Genehmigung kontaktieren Sie bitte openssl-core@openssl.org.
5. Von dieser Software abgeleitete Produkte dürfen ohne vorherige schriftliche* Genehmigung des Projekts OpenSSL weder „OpenSSL“ genannt werden, noch darf „OpenSSL“ Bestandteil ihrer Benennung sein.
6. Weiterverbreitungen jeglicher Art müssen müssen den folgenden Hinweis enthalten: „Dieses Produkt enthält Software, die vom Projekt OpenSSL zur Verwendung im OpenSSL-Toolkit entwickelt wurde (http://www.openssl.org/)“.
DIESE SOFTWARE WIRD VOM OpenSSL PROJEKT „WIE BESEHEN“ OHNE MÄNGELHAFTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK* WIRD AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DAS OPENSSL PROJECT ODER DIE DAZU BEITRAGENDEN HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE ERSATZBESCHAFFUNG VON WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, GEWINNAUSFALL ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND UNTER JEDER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, ODER AUS UNERLAUBTEM HANDELN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERES), DIE IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENNAUF DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
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Dieses Produkt enthält kryptographische Software, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com) geschrieben wurde. Dieses Produkt beinhaltet Software, geschrieben von Tim * Hudson (tjh@cryptsoft.com).
Original SSLeay Lizenz
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Copyright (C) 1995-1998 Eric Young (eay@cryptsoft.com). Alle Rechte vorbehalten.
Bei diesem Paket handelt es sich um eine SSL-Implementierung, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com) geschrieben wurde. Die Implementierung wurde so geschrieben, dass sie mit Netscapes SSL konform ist.
Diese Library ist für kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung kostenlos, solange die folgenden Bedingungen eingehalten werden. Die nachfolgenden Bedingungen finden Anwendung auf den gesamten Code des Vertriebs, sei es der RC4-, RSA-, lhash-, DES- usw. Code; nicht nur der SSL-Code. Die in dieser Distribution eingeschlossene SSL-Dokumentation fällt unter die gleichen Copyright-Bedingungen mit der Ausnahme, dass der Rechteinhaber Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com) ist.
Das Urheberrecht bleibt bei Eric Young, und daher dürfen keine Urheberrechtshinweise in dem Code entfernt werden.Falls dieses Paket in einem Produkt verwendet wird, sollte Eric Young als Autor der verwendeten Teile der Library angeführt werden.Das kann in Form einer Textmeldung beim Programmstart oder in der mit dem Paket bereitgestellten Dokumentation (online oder textlich) erfolgen.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Veränderung, ist gestattet, vorausgesetzt, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Weiterverteilungen des Quellcodes müssen den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtshinweis , diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder sonstigen Begleitmaterialien zur Weitergabe beinhalten.
3. Alle Werbematerialien, die Eigenschaften oder den Einsatz dieser Software beschreiben, müssen den folgenden Hinweis enthalten: „Dieses Produkt enthält Kryptografiesoftware von Eric Young (eay@cryptsoft.com)“. Das Wort „kryptographisch“ kann weggelassen werden, wenn die verwendeten Routinen aus der Bibliothek keinen kryptographischen Bezug haben.
4. Wenn Sie Windows-spezifischen Code (oder ein Derivat davon) aus dem Anwendungsverzeichnis (Anwendungscode) einbinden, müssen Sie folgenden Hinweis hinzufügen: „Dieses Produkt enthält von Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com) geschriebene Software“.
DIESE SOFTWARE WIRD VON ERIC YOUNG „WIE BESEHEN“ OHNE MÄNGELHAFTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK* WIRD AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DER URHEBER ODER DIE BEITRAGENDEN HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE ERSATZBESCHAFFUNG VON WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, GEWINNAUSFALL ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) WIE AUCH IMMER UND AUF JEGLICHE ART VON HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, ODER AUS UNERLAUBTEN HANDELN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERES), DIE IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Die Lizenz- und Vertriebsbedingungen für jede öffentlich zugängliche Version oder Ableitung von diesem Code können nicht geändert werden. d. h. dieser Code kann nicht einfach kopiert und mit einer anderen Vertriebslizenz [einschließlich der GNU Öffentlichen Lizenz] verwendet werden.
Libuuid v1.0.3
Copyright: Copyright (C) 1996, 1997, 1998 Theodore Tso. Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:
1. Bei der Weitergabe des Quellcodes muss der obige Urheberrechtshinweis und der vollständige Freigabehinweis einschließlich des Gewährleistungsausschlusses vollständig erhalten bleiben.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtshinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder sonstigen Begleitmaterialien zur Weitergabe beinhalten.
3. Die Verwendung des Namens des Autors zur Bewerbung von Produkten, die aus dieser Software abgeleitet sind, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.
DIESE SOFTWARE IST „WIE BESEHEN“ OHNE MÄNGELHAFTUNG UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE VERFÜGBAR, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE HIERDURCH AUSGESCHLOSSEN WIRD. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET DER URHEBER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ERSATZBESCHAFFUNG VON WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER GEWINNAUSFALL ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG DAVON, WIE DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE AUFBAUEN, GLEICHGÜLTIG, OB AUFGRUND VON VERTRAGSHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGER SCHÄDEN), DIE SICH AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST DANN, WENN NICHT AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Expat v2.2.9
Copyright (c) 1998-2000 Thai Open Source Software Center Ltd und Clark Cooper.
Copyright (c) 2001-2019 Expat Maintainers.
Es wird hiermit jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der damit verbundenen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenfrei die Erlaubnis erteilt, mit der Software uneingeschränkt zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, die Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzufassen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder Kopien der Software zu verkaufen, und Personen, an die die Software weitergegeben wird, dies unter den nachfolgenden Bedingungen zu gestatten:
- Der vorstehende Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungsvermerk sind in alle Kopien oder wesentlichen Teile der Software aufzunehmen.
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEDWEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DIE URHEBER ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER SONSTIGEN GRÜNDEN, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDERWEITIG IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
Servlet-api v2.4
GEMEINSAME ENTWICKLUNGS- UND VERTEILUNGS-LIZENZ (CDDL) Version 1.1
1. Definitionen
1.1. „Mitwirkender“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Modifikationen erstellt oder zur Erstellung von Modifikationen beiträgt.
1.2. „Version des Mitwirkenden“ bezeichnet die Kombination aus der Originalsoftware, früheren Änderungen, die von einem Mitwirkenden durchgeführt wurden (falls vorhanden), und den Änderungen, die von diesem bestimmten Mitwirkenden vorgenommen wurden.
1.3. „Abgedeckte Software“ bezeichnet (a) die Originalsoftware oder (b) Modifikationen oder (c) die Kombination von Dateien, die Originalsoftware enthalten, mit Dateien, die Modifikationen enthalten, in jedem Fall einschließlich Teilen davon.
1.4. „Ausführbares Programm“ bezeichnet die abgedeckte Software in jeglicher anderer Form als dem Quellcode.
1.5. „Erstentwickler“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die die Originalsoftware erstmals unter dieser Lizenz zur Verfügung stellt.
1.6. „Größeres Werk“ bezeichnet ein Werk, das abgedeckte Software oder Teile davon mit Code kombiniert, der nicht unter die Bedingungen dieser Lizenz fällt.
1.7. „Lizenz“ bezeichnet dieses Dokument.
1.8. „Lizenzierbar“ bezieht sich auf das Recht, alle hierin übertragenen Rechte in größtmöglichem Umfang zu gewähren, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später erworben wurden.
1.9. „Modifikationen“ bezeichnet den Quellcode und das ausführbare Programm folgender Elemente:
A. Jede Datei, die aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts einer Datei resultiert, die Originalsoftware oder frühere Änderungen enthält;
B. Alle neuen Dateien, die irgendeinen Teil der Originalsoftware oder einer früheren Modifikation enthalten; oder
C. Jede neue Datei, die im Rahmen dieser Lizenz beigetragen oder anderweitig zur Verfügung gestellt wird.
1.10. „Originalsoftware“ bezeichnet den Quellcode und das ausführbare Programm von Computersoftware, die ursprünglich unter dieser Lizenz veröffentlicht wurde.
1.11. „Patentansprüche“ bezeichnet jeden Patentanspruch, der dem Lizenzgeber gegenwärtig oder künftig zusteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahrens-, Prozess- und Geräteansprüche, in allen durch den Lizenzgeber lizenzierbaren Patenten.
1.12. „Quellcode“ bezeichnet (a) die allgemeine Form von Computersoftware-Code, an dem Änderungen vorgenommen werden, und (b) die zugehörige Dokumentation, die in oder mit diesem Code vorliegt.
1.13. „Sie“ (oder „Ihr“) bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt und allen Bedingungen dieser Lizenz unterliegt. Für juristische Personen umfasst der Begriff „Sie“ jede juristische Person, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder sich unter gemeinsamer Kontrolle mit Ihnen befindet. Im Sinne dieser Definition bezeichnet „Kontrolle“ (a) die Fähigkeit, direkt oder indirekt die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu beeinflussen, sei es durch einen Vertrag oder anderweitig, oder (b) das Halten von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der ausstehenden Aktien oder das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
2. Lizenzvergabe
2.1. Der Erstentwicklerzuschuss
Unter der Voraussetzung, dass Sie Abschnitt 3.1 unten einhalten, und unter Vorbehalt von Ansprüchen Dritter auf geistiges Eigentum, gewährt Ihnen der Erstentwickler hiermit eine weltweite, lizenzgebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:
(a) gemäß den Rechten des geistigen Eigentums (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), für die der Erstentwickler eine Lizenz vergeben kann, die Originalsoftware (oder Teile davon) mit oder ohne Modifikationen und/oder als Teil eines größeren Werks zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzuzeigen, vorzuführen, zu unterlizenzieren und zu vertreiben; und
(b) bei Patentansprüchen, die durch die Herstellung, die Benutzung oder den Verkauf von Originalsoftware verletzt werden, die Originalsoftware (oder Teile davon) herzustellen, herstellen zu lassen, zu benutzen, anzuwenden, zu verkaufen und zum Kauf anzubieten und/oder in sonstiger Weise über sie zu verfügen.
(c) Die in den Abschnitten 2.1(a) und (b) gewährten Lizenzen sind ab dem Datum wirksam, an dem der Erstentwickler die Originalsoftware zum ersten Mal unter den Bedingungen dieser Lizenz vertreibt oder auf andere Weise einem Dritten zugänglich macht.
(d) Ungeachtet des Abschnitts 2.1(b) oben wird keine Patentlizenz gewährt: (1) für den Code, den Sie aus der Original-Software löschen, oder (2) für Verletzungen, die durch: (i) die Veränderung der Originalsoftware oder (ii) die Kombination der Originalsoftware mit anderer Software oder Geräten entstehen.
2.2. Beitragserteilung
Unter der Bedingung, dass Sie die Bestimmungen des nachstehenden Abschnitts 3.1 einhalten, und vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum, räumt Ihnen jeder Beitragende hiermit eine weltweite, lizenzgebührenfreie, nicht exklusive Lizenz ein:
(a) unter geistigen Eigentumsrechten (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), die vom Beitragenden lizenziert werden können, um die von diesem Beitragenden geschaffenen Modifikationen (oder Teile davon) zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzuzeigen, auszuführen, zu unterlizenzieren und zu vertreiben, entweder auf einer unveränderten Basis, mit anderen Modifikationen, als abgedeckte Software und/oder als Teil eines größeren Werkes; und
(b) unter Patentansprüchen, die durch die Herstellung, die Verwendung oder den Verkauf der von diesem Mitwirkenden vorgenommenen Änderungen entweder allein und/oder in Kombination mit seiner Mitwirkendenversion (oder Teilen einer solchen Kombination) verletzt werden, zu fertigen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, fertigen zu lassen und/oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen: (1) von diesem Mitwirkenden vorgenommenen Änderungen (oder Teile davon); und (2) die Kombination der von diesem Mitwirkenden vorgenommenen Änderungen mit seiner Mitwirkendenversion (oder Teilen einer solchen Kombination).
(c) Die Lizenzen der Abschnitte 2.2(a) und 2.2(b) treten an dem Tag in Kraft, an dem der Beitragende die Modifikation zum ersten Mal verbreitet oder auf sonstige Weise einem Dritten zugänglich macht.
(d) Ungeachtet von Abschnitt 2.2(b) oben wird keine Patentlizenz gewährt: (1) für irgendeinen Code, den der Beitragende aus der Version des Beitragenden gelöscht hat; (2) für Rechtsverletzungen, die durch: (i) Modifikationen der Version des Mitwirkenden durch Dritte oder (ii) die Kombination von Modifikationen des Mitwirkenden mit anderer Software (außer als Teil der Version des Mitwirkenden) oder anderen Geräten; oder (3) für Patentansprüche, die von der abgedeckten Software verletzt werden, ohne dass der Mitwirkende Modifikationen vorgenommen hat.
3. Verpflichtungen bei der Verbreitung
3.1. Verfügbarkeit des Quellcodes
Jegliche abgedeckte Software, die Sie vertreiben oder auf andere Weise in ausführbarer Form zur Verfügung stellen, muss auch in Quellcodeform zur Verfügung gestellt werden, und diese Quellcodeform darf nur unter den Bedingungen dieser Lizenz vertrieben werden. Sie haben jeder Kopie des Quellcodes der abgedeckten Software, die Sie verbreiten oder anderweitig verfügbar machen, eine Kopie dieser Lizenz beizulegen. Sie haben die Empfänger einer solchen abgedeckten Software als ausführbares Programm darüber zu informieren, wie sie diese abgedeckte Software in Quellcodeform in angemessener Weise auf oder über ein Medium beziehen können, das in der Regel für Softwaretransfers verwendet wird.
3.2. Modifikationen
Die Modifikationen, die Sie erstellen oder zu denen Sie einen Beitrag leisten, fallen unter die Bestimmungen dieser Lizenz. Sie verdeutlichen Ihr Vertrauen darauf, dass Ihre Modifikationen Ihre(e) Originalwerk(e) sind, und/oder dass Sie über die entsprechenden Rechte verfügen, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte zu gewähren.
3.3. Erforderliche Hinweise
Sie haben in jede Ihrer Modifikationen einen Hinweis aufzunehmen, der Sie als Urheber der Modifikation ausweist. Sie sind weder dazu berechtigt, die in der abgedeckten Software enthaltenen Hinweise auf Urheberrechte, Patente oder Schutzmarken zu entfernen oder zu verändern, noch Hinweise auf die Lizenzierung oder beschreibenden Text zu entfernen, der auf Mitwirkende oder den Erstentwickler hinweist.
3.4. Verwendung zusätzlicher Begriffe
Sie sind nicht berechtigt, Empfängern für abgedeckte Software in Quellcodeform Bedingungen anzubieten oder aufzuerlegen, die die geltende Version dieser Lizenz oder die Rechte hieraus verändern oder einschränken. Es steht Ihnen frei, einem oder mehreren Empfängern der abgedeckten Software Gewährleistungs-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anzubieten und dafür Gebühren zu erheben. Jedoch dürfen ist dies ausschließlich im eigenen Namen und nicht im Namen des ursprünglichen Entwicklers oder eines Beitragenden gestattet. Sie haben eindeutig darzulegen, dass eine solche Gewährleistung, Unterstützung, Entschädigung oder Haftungsverpflichtung nur durch Sie übernommen wird, und Sie verpflichten sich hiermit, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder einem solchen Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen eingeräumten Gewährleistung, Unterstützung, Entschädigung oder Haftung entsteht.
3.5. Verbreitung von ausführbaren Programmen
Sie sind berechtigt, das ausführbare Programm der abgedeckten Software gemäß den Bedingungen dieser Richtlinie oder gemäß den Bedingungen einer Lizenz Ihrer Wahl zu verbreiten, die von dieser Richtlinie abweichende Bedingungen enthalten kann, vorausgesetzt, dass die Lizenz für die ausführbare Form den Bedingungen dieser Richtlinie entspricht, und dass durch die Lizenz für das ausführbare Programm nicht versucht wird, die Rechte des Benutzers an der Form des Quellcodes gegenüber den in dieser Richtlinie dargelegten Rechten einzuschränken oder zu verändern. Vertreiben Sie die abgedeckte Software in ausführbarer Form unter einer anderen Lizenz, müssen Sie unmissverständlich klarstellen, dass alle von dieser Lizenz abweichenden Bedingungen von Ihnen allein und nicht vom ursprünglichen Entwickler oder Mitwirkenden zur Verfügung gestellt werden. Sie stimmen hiermit zu, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder einem solchen Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Bedingungen entstehen könnte.
3.6. Größere Werke
Sie sind berechtigt, ein größeres Werk zu erstellen, indem Sie die abgedeckte Software mit sonstigem Code kombinieren, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt, und dieses größere Werk als eigenständiges Produkt zu verbreiten. In diesem Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Voraussetzungen dieser Lizenz für die abgedeckte Software vorliegen.
4. Lizenzversionen
4.1. Neue Versionen
Oracle ist der ursprüngliche Lizenzverantwortliche und wird von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen dieser Lizenz veröffentlichen. Jede Version wird mit einer eigenen Versionsnummer gekennzeichnet. Sofern in Abschnitt 4.3 nichts anderes vorgesehen, ist niemand außer dem Lizenzverwalter berechtigt, diese Lizenz zu ändern.
4.2. Auswirkungen neuer Versionen
Sie sind jederzeit berechtigt, die abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz, unter der Sie die abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, weiter zu nutzen, zu verbreiten oder anderweitig bereitzustellen. Fügt der ursprüngliche Entwickler einen Hinweis in die Originalsoftware ein, der den Vertrieb oder die anderweitige Bereitstellung unter einer späteren Version der Lizenz verbietet, müssen Sie die abgedeckte Software gemäß den Bedingungen der Version der Lizenz, unter der Sie die abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, vertreiben und bereitstellen. Ansonsten können Sie auch wählen, ob Sie die abgedeckte Software unter den Bedingungen einer nachfolgenden Version der Lizenz, die vom Lizenzverantwortlichen veröffentlicht wurde, nutzen, vertreiben oder auf andere Weise verfügbar machen.
4.3. Modifizierte Versionen
Wenn Sie Erstentwickler sind und eine neue Lizenz für Ihre Originalsoftware einrichten möchten, können Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, sofern Folgendes zutrifft:
(a) die Lizenz umbenennen und jegliche Verweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (mit Ausnahme des Hinweises, dass die Lizenz von der vorliegenden Lizenz abweicht); und
(b) in anderer Weise deutlich machen, dass die Lizenz Bedingungen enthält, die von dieser Lizenz abweichen.
5. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
DIE UNTER DIESER LIZENZ ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE SOFTWARE WIRD IN DER VORLIEGENDEN FORM UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER GARANTIE, DASS DIE SOFTWARE MÄNGELFREI, HANDELSÜBLICH, FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET ODER FREI VON RECHTSVERLETZUNGEN IST. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DER ABGEDECKTEN SOFTWARE LIEGT BEI IHNEN. WENN SICH EINE ABGEDECKTE SOFTWARE IN IRGENDEINER ART UND WEISE ALS FEHLERHAFT ERWEISEN SOLLTE, ÜBERNEHMEN SIE (NICHT DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER ODER EIN ANDERER BEITRAGENDE) DIE KOSTEN DER NOTWENDIGEN WARTUNG, REPARATUR ODER BERICHTIGUNG. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER LIZENZ. DIE VERWENDUNG DER ABGEDECKTEN SOFTWARE IST AUSSCHLIESSLICH IM RAHMEN DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES GESTATTET.
6. Beendigung
6.1. Diese Lizenz und die hierin gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie die hierin enthaltenen Bedingungen nicht einhalten und eine solche Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntniserhalt der Verletzung beheben. Bestimmungen, die ihrer Art nach über die Beendigung dieser Lizenz weitergelten müssen, bleiben bestehen.
6.2. Sollten Sie einen Patentverletzungsanspruch (mit Ausnahme von Feststellungsklagen) gegen den Erstentwickler oder einen Mitwirkenden (der Erstentwickler oder Mitwirkende, gegen den Sie einen solchen Anspruch geltend machen, wird als „Teilnehmer“ bezeichnet) mit der Behauptung geltend machen, dass die Software des Teilnehmers (d. h. die Version des Mitwirkenden, falls der Teilnehmer ein Mitwirkender ist, oder die Originalsoftware, falls der Teilnehmer der Erstentwickler ist) direkt oder indirekt ein Patent verletzt, dann erlöschen sämtliche Rechte, die Ihnen direkt oder indirekt von diesem Teilnehmer, dem Erstentwickler (wenn der Erstentwickler nicht der Teilnehmer ist) und allen Mitwirkenden gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 dieser Lizenz gewährt wurden, mit einer Frist von 60 Tagen nach Benachrichtigung durch den Teilnehmer prospektiv und automatisch mit Ablauf dieser 60 Tage, es sei denn, Sie ziehen innerhalb dieser 60 Tage Ihren Anspruch in Bezug auf die Teilnehmer-Software gegen den Teilnehmer entweder einseitig oder gemäß einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Teilnehmer zurück.
6.3. Wenn Sie einen Patentverletzungsanspruch gegen den Teilnehmer geltend machen, der besagt, dass die Software des Teilnehmers direkt oder indirekt ein Patent verletzt, und dieser Anspruch vor der Einleitung eines Patentverletzungsprozesses beigelegt wird (wie etwa durch eine Lizenz oder einen Vergleich), wird der angemessene Wert der vom Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährten Lizenzen bei der Bestimmung des Betrags oder des Werts einer Zahlung oder Lizenz berücksichtigt.
6.4. Im Falle einer Beendigung gemäß den obigen Abschnitten 6.1 oder 6.2 bleiben alle Endbenutzerlizenzen, die von Ihnen oder einem Vertriebspartner vor der Beendigung rechtsgültig erteilt wurden bestehen (mit Ausnahme von Lizenzen, die Ihnen von einem Vertriebspartner erteilt wurden).
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
UNTER KEINERLEI UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER RECHTLICHEN THEORIE, WEDER DURCH UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERTRAG ODER AUFGRUND SONSTIGER WEISE, SIND SIE, DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER, JEDER ANDERE BEITRAGENDE ODER JEDER VERTREIBER VON ABGEDECKTER SOFTWARE, ODER EIN JEDER ZULIEFERER EINER DIESER PARTEIEN, GEGENÜBER JEDER PERSON FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, SCHÄDEN FÜR DEN VERLUST VON FIRMENWERT, ARBEITSSTILLSTAND, COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTION, ODER JEGLICHE ANDERE SCHÄDEN ODER VERLUSTE, AUCH DANN, WENN DIESE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WORDEN IST. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FINDET KEINE ANWENDUNG FÜR DIE HAFTUNG FÜR TOD ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE DURCH FAHRLÄSSIGKEIT EINER DIESER PARTEIEN VERURSACHT WURDEN, SOWEIT DAS ANWENDBARE RECHT EINE SOLCHE BESCHRÄNKUNG UNTERSAGT. EINIGE GERICHTSSTÄNDE ERLAUBEN KEINEN AUSSCHLUSS ODER BESCHRÄNKUNG VON UNBEABSICHTIGTEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DARUM GELTEN DIESE AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT.
8. ENDVERBRAUCHER DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
Bei der abgedeckten Software handelt es sich um einen „kommerziellen Gegenstand“, gemäß der Beschreibung dieses Begriffs in der 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995), bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ (gemäß der Beschreibung dieses Begriffs in der 48 C.F.R. ยง 252.227-7014(a)(1)) und „kommerzielle Computer-Software-Dokumentation“ gemäß der Beschreibung dieser Begriffe in der 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995). Gemäß den Bestimmungen der 48 C.F.R. 12, 212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995), beziehen alle Endbenutzer der US-Regierung abgedeckte Software mit ausschließlich den hier dargelegten Rechten. Diese Bestimmung über die Rechte der US-Regierung tritt an die Stelle aller anderen FAR-, DFAR- und sonstigen Bestimmungen, die die Rechte der Regierung an Computersoftware unter dieser Lizenz betreffen, und ersetzt diese.
9. SONSTIGES
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung über den Gegenstand dieses Vertrages dar. Wird eine der Bestimmungen dieser Lizenz für nicht durchsetzbar befunden, so ist diese Bestimmung nur insoweit zu ändern, als dies zur Durchsetzung der Bestimmungen erforderlich ist. Diese Lizenz untersteht dem Recht der Gerichtsbarkeit, die in einer in der Originalsoftware enthaltenen Mitteilung genannt ist (außer in dem Umfang, in dem das anwendbare Recht, falls vorhanden, etwas anderes vorsieht), unter Ausschluss der Kollisionsnormen dieser Gerichtsbarkeit. Alle Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit dieser Lizenz unterliegen der Gerichtsbarkeit der Gerichte, die in einem in der Originalsoftware enthaltenen Hinweis angegeben sind, wobei die unterlegene Partei die Kosten zu tragen hat, darunter ohne Einschränkung die Gerichtskosten und angemessene Anwaltsgebühren und -auslagen.
Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen für Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Gesetze und Vorschriften, nach denen der Wortlaut eines Vertrages zuungunsten des Verfassers auszulegen ist, finden auf diese Lizenz keine Anwendung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie allein für die Compliance mit den Exportverwaltungsvorschriften der USA (und den Exportkontrollgesetzen und -vorschriften anderer Länder) verantwortlich sind, wenn Sie die abgedeckte Software nutzen, verbreiten oder anderweitig bereitstellen.
10. ZUSTÄNDIGKEIT BEI ANSPRUCHSFÄLLEN
Zwischen dem Erstentwickler und den Mitwirkenden trägt jede Partei die Verantwortung für Ansprüche und Schäden, die sich direkt oder indirekt aus der Nutzung der Rechte unter dieser Lizenz ergeben, und Sie erklären sich bereit, mit dem Erstentwickler und den Mitwirkenden an einer gerechten Aufteilung dieser Verantwortung zu arbeiten. Nichts hierin ist als Anerkennung der Haftung zu verstehen oder soll als solche angesehen werden.
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HINWEIS GEMÄSS ABSCHNITT 9 DER LIZENZ ZUR GEMEINSAMEN ENTWICKLUNG UND VERBREITUNG (CDDL)
Für den gemäß der CDDL veröffentlichten Code ist das Recht des Staates Kalifornien maßgeblich (unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen). Alle Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit dieser Lizenz unterliegen der Gerichtsbarkeit der Bundesgerichte des Northern District of California und der staatlichen Gerichte des Staates Kalifornien, mit Gerichtsstand in Santa Clara County, Kalifornien.
Die GNU Allgemeine Öffentliche Lizenz (General Public License, GPL) Version 2, Juni 1991Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc. ansässig in
51 Franklin Street, Fifth Floor Boston, MA 02110-1335 USA
Es ist jedem gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, jedoch sind keinerlei Änderungen gestattet.
Präambel
Die Lizenzen der meisten Software sind so konzipiert, dass sie Ihnen nicht die Freiheit geben, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Unterschied dazu soll die GNU General Public License Ihre Recht garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern – um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Nutzer kostenlos ist. Diese Allgemeine Öffentliche Lizenz findet Anwendung auf die meisten Programme der Free Software Foundation und auf alle anderen Programme, deren Urheber sich verpflichten, sie zu verwenden. (Einige andere Software der Free Software Foundation wird dagegen von der GNU Library General Public License erfasst.) Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit in Bezug auf die Nutzungsrechte, nicht auf den Preis. Durch unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen soll sichergestellt werden, dass Sie Kopien von kostenloser Software verbreiten können (und dafür eine Gebühr erheben können, falls Sie dies wünschen), dass Sie den Quellcode erhalten oder beziehen können, falls Sie ihn benötigen, dass Sie die Software verändern oder Teile davon in neuen kostenlosen Programmen verwenden können; und dass sie wissen, dass Sie diese Dinge dürfen.
Zum Schutz Ihrer Rechte sind Einschränkungen erforderlich, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie zur Aufgabe Ihrer Rechte aufzufordern. Diese Beschränkungen führen zu bestimmten Verpflichtungen für Sie, wenn Sie Kopien der Software vertreiben oder sie verändern. Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verbreiten, gleichgültig ob kostenlos oder gegen Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie haben. Sie haben sicherzustellen, dass auch diese Personen den Quellcode erhalten oder beziehen können.
Und Sie müssen diese Bedingungen angeben, damit sie ihre Rechte kennen. Wir schützen Ihre Rechte durch zwei Maßnahmen:
(1) die Software urheberrechtlich schützen, und
(2) bieten Ihnen diese Lizenz an, mit der Sie die rechtliche Erlaubnis erhalten, die Software zu kopieren, zu vertreiben und/oder zu modifizieren. Zum Schutze jedes Urhebers und zu unserem eigenen möchten wir sicherstellen, dass jeder versteht, dass es keine Garantie für diese kostenlose Software gibt. Wird die Software von jemand anderem geändert und vertrieben, müssen die Empfänger darüber informiert werden, dass es sich nicht um das Original handelt, damit eventuelle von Dritten verursachte Probleme nicht den Ruf der ursprünglichen Entwickler gefährden.
Letztlich ist jedes kostenlose Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir möchten verhindern, dass Händler Patentlizenzen für ein freies Programm in Anspruch nehmen und das Programm dadurch proprietär wird. Wir stellen ausdrücklich fest, dass jedes Patent entweder mit freien Nutzungsrechten für alle Personen lizenziert werden muss oder überhaupt nicht lizenziert werden darf. Es folgen die detaillierten Bedingungen zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND MODIFIZIERUNG
Diese Lizenz gilt für jedes Programm und andere Werk, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers enthält, der besagt, dass es unter den Bedingungen dieser Allgemeinen Öffentlichen Lizenz verbreitet werden darf. Der Begriff „Programm“ bezeichnet im Folgenden jedes derartige Programm oder Werk, und ein „auf dem Programm basierendes Werk“ bezeichnet sowohl das Programm als auch ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts, d. h. ein Werk, in dem das Programm oder ein Teil davon entweder wortgetreu oder mit Änderungen und/oder in eine andere Sprache übersetzt enthalten ist. (Nachfolgend wird der Begriff „Modifikation“ ohne Einschränkung auch für die Übersetzung verwendet). Jeder Lizenznehmer wird mit „Sie“ angeredet.
Aktivitäten, die über Kopieren, Vertrieb und Modifikation hinausgehen, werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms unterliegt keinen Beschränkungen, und der Output des Programms ist nur dann erfasst, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob es durch Ausführung des Programms entstanden ist). Ob die Aspekte anwendbar sind hängt von der Art des Programms ab.
1. Sie sind berechtigt, unveränderte Kopien des Programmquellcodes in der Form, in der Sie ihn erhalten haben, auf jedem beliebigen Medium zu kopieren und zu verteilen, sofern Sie auf jeder Kopie einen angemessenen Urheberrechtshinweis und einen Gewährleistungsausschluss veröffentlichen, alle Hinweise auf diese Lizenz und auf das Fehlen jeglicher Gewährleistungspflichten unverändert beibehalten und sämtlichen Empfängern des Programms mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz aushändigen. Es steht Ihnen frei, eine Gebühr für die physische Weitergabe einer Kopie zu erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen einen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon zu ändern und so ein auf dem Programm basierendes Werk zu schaffen und diese Änderungen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verteilen, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch sämtliche dieser Bedingungen:
a) Sie müssen die geänderten Dateien mit offensichtlichen Hinweisen versehen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Dateien geändert haben, und mit dem Datum jeder Änderung.
b) Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass jedes Werk, das Sie verbreiten oder veröffentlichen und das ganz oder teilweise das Programm oder Teile davon enthält oder davon abgeleitet ist, in seiner Gesamtheit allen Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenz unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.
c) Wenn das modifizierte Programm bei der Ausführung normalerweise interaktiv Befehle einliest, müssen Sie dafür sorgen, dass es bei der normalen Ausführung für eine solche interaktive Verwendung eine Meldung ausdruckt oder anzeigt, die einen entsprechenden Copyright-Hinweis und einen Hinweis darauf enthält, dass keine Garantie besteht (oder andernfalls, dass Sie eine Garantie übernehmen), und dass Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weitergeben dürfen, und dem Benutzer mitteilen, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann.
Ausnahme: Sofern das Programm selbst interaktiv ist, aber normalerweise keinen solchen Hinweis ausgibt, müssen Ihre Arbeiten, die auf dem Programm basieren, keinen Hinweis enthalten.
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Sind identifizierbare Abschnitte dieses Programms nicht von dem Programm abgeleitet und können sinnvollerweise als unabhängige und eigenständige Programme bezeichnet werden, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, sofern Sie sie als eigenständige Programme vertreiben. Wenn Sie aber dieselben Teile als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm basierendes Werk ist, muss die Verbreitung des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, dessen Erlaubnisse für andere Lizenznehmer sich auf das Ganze und damit auf jeden einzelnen Teil erstrecken, unabhängig davon, wer es geschrieben hat.
Es ist daher nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihnen Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk zu entziehen; vielmehr besteht die Absicht darin, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die sich aus dem Programm ableiten, zu kontrollieren. Darüber hinaus führt das reine Zusammenfügen eines anderen, nicht auf dem Programm basierenden Werks mit dem Programm (oder einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem Speicher- oder Verbreitungsmediums nicht dazu, dass dieses andere Werk in den Anwendungsbereich dieser Lizenz fällt.
3. Sie sind berechtigt, das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder als ausführbares Programm unter den in den Abschnitten 1 und 2 genannten Bedingungen zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen außerdem eine der folgenden Bedingungen:
a) Fügen Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode hinzu, der unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Austausch von Software üblichen Medium verbreitet werden muss; oder,
b) Hinzufügen eines schriftlichen, für mindestens drei Jahre gültigen Angebots, jedem Dritten eine vollständige, maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes gegen eine Gebühr, die nicht höher ist als Ihre Kosten für die physische Durchführung der Quellcodeverteilung, zur Verfügung zu stellen, die gemäß den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Softwareaustausch üblichen Medium zu verbreiten ist; oder, c) Hinzufügen der Informationen, die Sie bezüglich des Angebots zur Verbreitung des entsprechenden Quellcodes erhalten haben. (Diese Alternative ist nur bei nichtkommerzieller Verbreitung erlaubt und auch nur dann, wenn Sie das Programm in Objektcode oder in ausführbarer Form mit einem solchen Angebot erhalten haben, entsprechend dem obigen Unterabschnitt b.)
Unter dem Quellcode eines Werkes ist die bevorzugte Form des Werkes zu verstehen, in der Änderungen am Werk vorgenommen werden können. Bei einem ausführbaren Werk bedeutet vollständiger Quellcode den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die zur Steuerung der Kompilierung und Installation des ablauffähigen Werks verwendeten Skripte. Allerdings braucht der verbreitete Quellcode ausnahmsweise nichts von dem zu enthalten, was normalerweise (entweder in Quell- oder in Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, unter dem die ausführbare Datei läuft, verbreitet wird, sofern diese Komponente nicht selbst der ausführbaren Datei beiliegt.
Erfolgt die Verbreitung von ausführbarem Code oder Objektcode durch das Anbieten des Zugangs zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus, so gilt das Anbieten eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte den Quellcode nicht zwangsläufig zusammen mit dem Objektcode kopieren müssen.
4. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren oder verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeglicher Versuch, das Programm auf andere Weise zu kopieren, zu modifizieren, unterzulizenzieren oder zu verbreiten, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte aus dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen von Parteien, die von Ihnen im Rahmen dieser Lizenz Kopien oder Rechte erhalten haben, nicht beendet, sofern diese Parteien ihre Verpflichtungen weiterhin in vollem Umfang erfüllen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Darüber hinaus wird Ihnen jedoch keine Erlaubnis erteilt, das Programm oder davon abgeleitete Werke zu ändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, sofern Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) ändern oder verbreiten, erkennen Sie damit diese Lizenz und alle darin enthaltenen Bedingungen zum Vervielfältigen, Verbreiten und Ändern des Programms oder auf dem Programm basierender Werke an.
6. Bei jeder Weiterverbreitung des Programms (oder eines auf dem Programm basierenden Werks) erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers zur Vervielfältigung, Verbreitung oder Änderung des Programms gemäß diesen Bedingungen und Konditionen. Sie dürfen Empfängern keine weiteren Beschränkungen zur Ausübung ihrer hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Compliance Dritter mit dieser Lizenz durchzusetzen.
7. Sollten Ihnen als Folge eines Gerichtsurteils oder des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (ob durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden Sie diese nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Sind Sie nicht in der Lage, das Programm so zu vertreiben, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere entsprechende Verpflichtungen erfüllen, so dürfen Sie das Programm überhaupt nicht vertreiben. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz die lizenzgebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch alle diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht gestattet, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Patentlizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, ein vollständiger Verzicht auf die Verbreitung des Programms.
Wird ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt, dann gilt der verbleibende Teil des Abschnitts, und der Abschnitt als Ganzes ist in anderen Fällen anwendbar. Dieser Abschnitt zielt nicht darauf ab, Sie zur Verletzung von Patenten oder anderen Schutzrechtsansprüchen zu bewegen oder die Wirksamkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt verfolgt einzig und allein den Zweck, die Integrität des Systems zur Verbreitung freier Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen umgesetzt wird. Zahlreiche Menschen haben großzügige Beiträge zu dem breiten Spektrum an Software geleistet, die durch dieses System in Vertrauen auf eine konsistente Anwendung dieses Systems verbreitet wird; es obliegt dem Urheber/Spender darüber zu entscheiden, ob er oder sie gewillt ist, Software durch ein anderes System zu verbreiten, und der Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen. Dieser Abschnitt dient dazu, in aller Deutlichkeit klarzustellen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.
8. Ist die Verbreitung und/oder Nutzung des Programms in bestimmten Ländern durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt, kann der ursprüngliche Inhaber des Urheberrechts, der das Programm unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geografische Verbreitungsbeschränkung aufnehmen, die diese Länder ausschließt, so dass die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die dadurch nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall beinhaltet diese Lizenz die Einschränkung, als wäre sie im Hauptteil dieser Lizenz enthalten.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Derartige neue Versionen ähneln der vorliegenden Version sinngemäß, können sich aber in Einzelheiten unterscheiden, um auf neue Probleme oder Belange einzugehen. Jede Version erhält eine eigene Versionsnummer. Gibt das Programm eine Versionsnummer dieser Lizenz für das Programm und „jede spätere Version“ an, so haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Gibt das Programm keine Versionsnummer dieser Lizenz an, können Sie jede Version wählen, die bisher von der Free Software Foundation herausgegeben wurde.
10. Wenn Sie Teile des Programms in sonstige freie Programme einbinden möchten, die anderen Bedingungen für die Verbreitung unterliegen, schreiben Sie an den Programmautor und ersuchen Sie um die Genehmigung. Für Software, die durch die Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; gelegentlich machen wir hiervon Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung durch die beiden Ziele leiten, den kostenlosen Status sämtlicher abgeleiteter Versionen unserer kostenlosen Software zu erhalten und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu unterstützen.
KEINE GARANTIE
11. DA DAS PROGRAMM KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD, GIBT ES KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. WENN NICHT ANDERS SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, BIETEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM „WIE ES IST“ OHNE JEGLICHE GARANTIE AN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER HANDELSÜBLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. WENN SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEIST, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- UND BERICHTIGUNGSARBEITEN. 12. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, AUSSER ES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER WURDE SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE MODIFIKATION UND/ODER DEN WEITERVERTRIEB DES PROGRAMMS IN DER VORSTEHEND ERLAUBTEN WEISE VORNIMMT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, DARUNTER ALLGEMEINE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ENTSTEHEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER FEHLERHAFTE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERFAHREN, ODER EIN AUSFALL DES PROGRAMMS IN VERBINDUNG MIT ANDEREN PROGRAMMEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN IST.
ENDE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Anwendung der Bedingungen auf neue Programme
Entwickeln Sie ein neues Programm und möchten Sie, dass es für die Öffentlichkeit von größtmöglichem Nutzen ist, dann sollten Sie es als kostenlose Software zur Verfügung stellen, die jeder im Rahmen dieser Bedingungen vertreiben und verändern darf. Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise in das Programm ein. Am sichersten ist es, diese Hinweise am Anfang jeder Quelldatei einzubinden, um den Ausschluss der Gewährleistung am wirksamsten zu übermitteln. Als Minimum sollte jede Datei die „Copyright“-Zeile und einen Link/Verweis auf den vollständigen Hinweis enthalten.
- Eine Zeile für den Programmnamen und eine Kurzbeschreibung der Funktion des Programms.
- Copyright (C) <Jahr> <Name des Urhebers>.
- Dieses Programm ist kostenlose Software; Sie können es unter den Bedingungen der GNU Allgemeinen Öffentlichen Lizenz (GNU General Public License), wie von der Free Software Foundation herausgegeben, weitergeben und/oder modifizieren; entweder Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jede neuere Version.
- Dieses Programm wird verbreitet in der Hoffnung, dass es nützlich ist, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; selbst ohne die stillschweigende Garantie der MARKTGÄNGIGKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU Allgemeine Öffentliche Lizenz für nähere Einzelheiten.
Dem Programm müsste eine Kopie der GNU General Public License beiliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, schreiben Sie bitte an die Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1335 USA. Fügen Sie Ihre Kontaktinformationen (E-Mail und Papierpost) hinzu.
Ist das Programm interaktiv, erstellen Sie beim Starten im Interactive-Modus einen Ausgabehinweis wie unten beschrieben:
- Gnomovision Version 69, Copyright (C) Jahr Name des Autors.
- Gnomovision hat KEINE GARANTIE; für Details geben Sie bitte „show w“ ein. Dies ist eine kostenlose Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie „show c“ ein, um Einzelheiten zu erhalten.
- Bei den hypothetischen Befehlen „show w“ und „show c“ sollten die entsprechenden Teile der Allgemeinen Öffentlichen Lizenz angezeigt werden. Die verwendeten Befehle können einen anderen Namen haben als „show w“ und „show c“; sie können sogar Mausklicks oder Menüpunkte sein – je nachdem, was zu Ihrem Programm passt.
Sie müssen auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls zutreffend, zur Unterzeichnung eines „Urheberrecht-Haftungsausschlusses“ für das Programm auffordern, sofern erforderlich. Beispiel unten (Namen ändern):
- Yoyodyne, Inc.verzichtet hiermit auf alle urheberrechtlichen Ansprüche an dem Programm „Gnomovision“, (das Compiler-Durchgänge durchführt), geschrieben von James Hacker, unterschrieben von Ty Coon, 1. April 1989 Ty Coon, Präsident von Vice. Diese öffentliche Lizenz untersagt die Einbindung Ihres Programms in proprietäre Programme. Handelt es sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogrammbibliothek, so kann es sinnvoller sein, die Verknüpfung geschützter Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Falls Sie dies bevorzugen, verwenden Sie die GNU Library General Public License anstelle dieser Lizenz.
Einige von Oracle America, Inc. und/oder seinen verbundenen Unternehmen vertriebene Quelldateien sind Gegenstand der folgenden Erläuterung und speziellen Ausnahme von der GPLv2, die auf der Ausnahme des GNU-Projekts für seine Classpath-Libraries basiert und als GNU Classpath Exception bekannt ist, allerdings nur dann, wenn Oracle in der Kopfzeile der jeweiligen Quelldatei ausdrücklich die Worte „Oracle kennzeichnet diese bestimmte Datei als der 'Classpath'-Exception unterliegend, wie von Oracle in der LIZENZ-Datei, die diesem Code beiliegt, vorgesehen.“
HINWEIS: Oracle umfasst mehrere unabhängige Programme in diesem Softwarepaket. Manche Programme werden unter Lizenzen bereitgestellt, die von der Free Software Foundation und anderen als inkompatibel mit der GPLv2 angesehen werden (z. B. enthält das Paket Programme, die gemäß der Apache Lizenz, Version 2.0 lizenziert sind). Solche Programme werden Ihnen unter Original-Lizenzen zur Verfügung gestellt.
Oracle erleichtert die weitere Verbreitung dieses Pakets, indem es die Classpath Exception den notwendigen Teilen seines GPLv2-Codes hinzufügt, wodurch Sie den Code in Kombination mit anderen unabhängigen, nicht unter der GPLv2 lizenzierten Modulen verwenden können. Allerdings ist es nicht gestattet, den Code, der unter einer inkompatiblen Lizenz steht, mit dem unter der GPLv2 lizenzierten Code von Oracle zu vermischen, z. B. durch Ausschneiden und Einfügen eines solchen Codes in eine Datei, die auch den unter der GPLv2 lizenzierten Code von Oracle enthält, und das Ergebnis zu verbreiten. Außerdem müssten Sie, wenn Sie die Classpath Exception aus einer der Dateien, auf die sie sich bezieht, entfernen und das Ergebnis verbreiten, voraussichtlich einige oder alle anderen Codes in dieser Distribution ebenfalls unter der GPLv2 lizenzieren, und weil die GPLv2 mit den Lizenzbedingungen einiger Punkte, die von Oracle in die Distribution aufgenommen wurden, unvereinbar ist, könnte das Entfernen der Classpath Exception daher Ihre Fähigkeit, das Paket weiter zu verbreiten, effektiv beeinträchtigen. Wir empfehlen Ihnen, umsichtig vorzugehen und den Rat eines in Open-Source-Angelegenheiten erfahrenen Anwalts einzuholen, bevor Sie die Classpath Exception entfernen oder Änderungen an diesem Paket vornehmen, die in der Folge eventuell weitergegeben werden und/oder die Verwendung von Software Dritter mit sich bringen.
CLASSPATH EXCEPTION
Das statische oder dynamische Verlinken dieser Library mit anderen Modulen bedeutet, dass ein kombiniertes Werk auf der Basis dieser Library erstellt wird, das heißt, die Geschäftsbedingungen der allgemeine Veröffentlichungserlaubnis GNU Version 2 (General Public License) gelten für die gesamte Kombination.
Als eine besondere Ausnahme erteilen Ihnen die Urheberrechtsinhaber dieser Library die Erlaubnis, diese Library mit unabhängigen Modulen zu verlinken, um eine lauffähige Datei zu erzeugen, unabhängig von den Lizenzbedingungen dieser unabhängigen Module, und die resultierende lauffähige Datei unter den Bedingungen Ihrer Wahl zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, dass Sie auch für jedes verlinkte unabhängige Modul die Bedingungen der Lizenz dieses Moduls erfüllen. Ein eigenständiges Modul ist ein Modul, das nicht von dieser Library abgeleitet ist oder auf ihr basiert. Nehmen Sie Änderungen an dieser Bibliothek vor, können Sie diese Ausnahme auf Ihre Version der Bibliothek erweitern, sind aber nicht dazu verpflichtet. Falls Sie dies nicht wünschen, löschen Sie diese Ausnahmebestimmung aus Ihrer Version.
Trio v1.10
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