Ihr Leitfaden zur Netz- und Informationssystemrichtlinie

Entdecken Sie den europäischen Rechtsrahmen für Cybersicherheit mit Belden.

 

 

Die Netz- und Informationssystemrichtlinie (NIS2) der Europäischen Union ist am 2023. Januar in Kraft getreten. Die erste Fassung der NIS-Richtlinie wurde im Jahr 2016 erlassen. Trotz der Verordnung gibt es immer noch erhebliche Unterschiede in der Art und Weise, wie Cybersicherheitsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) umgesetzt und durchgesetzt werden. Mit NIS 2 soll ein gemeinsamer Rechtsrahmen geschaffen werden, um das Niveau der Cybersicherheit in der EU zu verbessern. Daher erweitert NIS 2 den Geltungsbereich der Sektoren sowie die Mindestanforderungen an Netz- und Informationssysteme. Die Richtlinie muss in den EU-Mitgliedstaaten bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.

 

In nahezu allen Bereichen der Gesellschaft nimmt die Abhängigkeit von digitaler Infrastruktur zu. Aufgrund der größeren Angriffsfläche, die durch die IT-OT-Konvergenz entsteht, vergrößert sich beispielsweise die Angriffsfläche von OT-Umgebungen und wird zum Ziel von Cyberangriffen. Die zunehmende Bedrohung durch Cyberkriminalität erfordert eine Aktualisierung und Neugestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um den aktuellen Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden.

 

Dieses White Paper bietet Einblicke in den rechtlichen Rahmen NIS 2 und erläutert, wie Belden mit maßgeschneiderten Lösungen dazu beitragen kann, Ihre Cybersicherheit zu verbessern.

 

Was ist drin:

  • Zahlen und Fakten zu NIS 2
  • Verpflichtungen aus NIS 2
  • Wie Belden die Implementierung von NIS 2 unterstützt
  • Die Cybersicherheitslösungen von Belden im Überblick

 

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